Bei der Konstellation „Aussage gegen Aussagen“ sind an die Beweiswürdigung besonders strenge Anforderungen stellen.
Eine lückenlose Gesamtwürdigung aller Indizien ist hierfür von besonderer Bedeutung.
(LG Rostock 12 KLs 116/14-3 Urteil vom 17. September 2014)