Ein US-Amerikaner soll über Jahre hinweg Leichenteile von einem Friedhof entwendet und in seinem Wohnhaus gesammelt haben. Die Ermittlungen dauern an, strafrechtliche Bewertungen stehen noch aus. (Quellen u. a.: diverse US-Medienberichte)
Manche Polizeimeldungen sind schwer zu verdauen – selbst für abgeklärte Ermittler. In den USA ist die Polizei auf ein Wohnhaus gestoßen, dessen Keller mehr an einen Horrorfilm als an ein privates Zuhause erinnert. Der Fall sorgt international für Entsetzen.
Heute wieder einmal aus der allseits beliebten Reihe hier im Blog: Aus anderen Ländern! 😉
Kuriose Berichte aus sozialen Netzwerken über ungewöhnliche Fremdkörper in der Notaufnahme sind kein neues Phänomen. Sie bewegen sich regelmäßig im Spannungsfeld zwischen medizinischer Realität, Überzeichnung und Sensationslust – und verdienen eine nüchterne Einordnung.
In Berlin wird ernsthaft diskutiert, Literaturklassiker wie Goethe an Gymnasien zu vereinfachen oder zurückzudrängen, um den Unterricht „zugänglicher“ zu machen. Kritiker sehen darin keinen pädagogischen Fortschritt, sondern eine Kapitulation vor dem eigenen Bildungsauftrag.
Goethe gilt als Grundpfeiler deutscher Bildung – zumindest bislang. Doch in Berlin wird darüber debattiert, ob klassische Texte an Gymnasien vereinfacht oder teilweise ersetzt werden sollen, um Schülern den Zugang zu erleichtern. Was nach moderner Pädagogik klingt, wirft eine unangenehme Frage auf: Muss sich Bildung künftig dem kleinsten gemeinsamen Nenner anpassen?
Vier Männer, eine Pfarrerin und eine bunte Kirche in Kreuzberg: Eine evangelische Geistliche segnet eine „Ehe zu viert“ – obwohl Polygamie in Deutschland verboten und sogar strafbar ist (§ 1306 BGB, § 172 StGB). Das sorgt nicht nur juristisch, sondern auch theologisch für Kopfschütteln.
Manchmal fragt man sich, ob Berlin noch Hauptstadt oder schon Versuchslabor ist. Eine evangelische Pfarrerin hat dort vier Männer gleichzeitig getraut – und verteidigt das mit den Worten: „Was sollte Gott dagegen haben?“
Rein rechtlich: eine klare Sache. Polygamie ist verboten. Kirchenrechtlich (habe ich nicht belegt): mindestens fragwürdig. Aber gesellschaftlich? Offenbar wieder ein „Experiment der Vielfalt“.
Die Savannah-Katzen der F1-Generation gelten als gefährlich. Ihre Haltung im allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig, da sie nicht zur üblichen und ungefährlichen Kleintierhaltung gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2025 10 B 1000/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 11 L 2509/25)).
Katzenliebhaber aufgepasst: Wer sich mit einer gewöhnlichen Hauskatze zu langweilen droht, sollte nicht gleich zur Wildkatzenzucht greifen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Haltung einer sogenannten Savannah-Katze der F1-Generation – einer Kreuzung aus afrikanischem Serval und Hauskatze – im Wohngebiet verboten bleibt. Warum?
Hausdurchsuchung beim Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen eines ironischen Tweets („Deutschland erwache“) – Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Der Fall reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher staatlicher Maßnahmen gegen Social-Media-Posts.
Ein Tweet – ein „e“ zuviel – und die Polizei klingelt morgens an der Haustür: Der Fall von Norbert Bolz zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Meinungsäußerung und staatlicher Strafverfolgung geworden ist. Es geht nicht nur um ihn, sondern um die Stimmung im Land: Wieviel Ironie verträgt der Staat?
In Hannover stand ein ungewöhnlicher Rechtsstreit an. Ein Anwalt verklagte seine ehemalige Mandantin auf Vergütung. Sie wehrte sich: Über WhatsApp habe er sie sexuell belästigt – mit Nachrichten wie „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“. War das Belästigung oder nur ungeschickter Smalltalk?
Straßburg hat über die Bezeichnung von Fleischalternativen entschieden. Nun müssen die Staaten ausloten, ob solche Produkte bald nicht mehr Wurst oder Schnitzel heißen dürfen.
Stellen Sie sich vor, Sie dürften ein pflanzliches Schnitzel nicht mehr „Schnitzel“ nennen. Genau das wollte eine Mehrheit im EU-Agrarausschuss. Der Vorstoß droht, Pflanzengenuss zur sprachlichen Schikane zu machen. Dass Käufer klar „vegan“ erkennen können, reicht offenbar nicht mehr.
LG Lüneburg, Verhandlung vom Oktober 2025 (Urteil ausstehend – Info Landeszeitung): Studentin klagt gegen ihren Ghostwriter, weil die 130-seitige Doktorarbeit „nicht gut genug“ war. Streitwert: 16.900 €.
Die Klägerin wollte den Doktor-Titel, aber ohne die lästige Arbeit – also schrieb ein anderer. Doch das Ergebnis gefiel ihr nicht. Jetzt verlangt die „Doktorandin“ ihr Geld zurück. Vor dem Landgericht Lüneburg prallen Eitelkeit, Täuschung und akademische Doppelmoral aufeinander.
Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).
Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
Neil Hopper, Chirurg aus Cornwall, zerstörte sich absichtlich die Beine im Trockeneis – um seinen Amputations-Fetisch auszuleben und über 540.000 Euro von Versicherungen zu kassieren. Das Crown Court Truro verurteilte ihn zu 32 Monaten Haft.
Neil Hopper verkaufte der Öffentlichkeit eine Mitleids-Story von Sepsis und beinahe tödlicher Blutvergiftung. In Wahrheit war alles perfide geplant: stundenlange Eisfolter, amputierte Beine, ein perverser Fetisch – und am Ende satte Versicherungsauszahlungen.
Die Hundehalterin muss die Fortnahme ihrer Hündin nach schwerer Misshandlung dulden – Beschwerde möglich (VG Mainz, Beschluss vom 15.08.2025).
Eine Golden-Retriever-Hündin mit einer 7 cm langen Mohrrübe im Vaginaltrakt beschäftigt jetzt die Verwaltungsgerichte. Die Halterin wollte die Fortnahme durch das Veterinäramt stoppen. Doch das Gericht entschied klar – und das mit Blick auf das Wohl des Tieres.
Ein Sozialrichter ließ sich durch ein selbst verfasstes Schreiben bevorzugt gegen Corona impfen – inklusive Gerichtssiegel und fragwürdiger Behauptungen. Das OVG Magdeburg bestätigt: Das war ein Dienstvergehen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25).
Manche kämpften für eine Impfung – andere tricksten. Ein Sozialrichter aus Sachsen-Anhalt verschaffte sich mit einem amtlich aussehenden Schreiben eine Corona-Impfung mit Priorität. Was wie ein banaler Schummelversuch klingt, wurde zum Fall fürs Dienstgericht – mit deutlicher Disziplinarmaßnahme. Und das zu Recht, meint das OVG Magdeburg.
Prozess gegen Staatsanwalt G. – Drogen, Verrat und Verzögerung
Ein Strafprozess der Superlative: Ein Staatsanwalt steht in Hannover vor Gericht, weil er Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben soll. Die Vorwürfe: 14 Fälle von Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt.
Vertraulichkeit ist das Fundament staatsanwaltlicher Arbeit – doch genau die steht im Fokus eines aufsehenerregenden Strafprozesses vor dem Landgericht Hannover. Staatsanwalt Yashar G. soll mit einer Drogenbande kooperiert haben – gegen Geld. Der Prozess begann am 24. April 2025 – mit Verzögerung, aber unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.