Vier Männer, eine Pfarrerin und eine bunte Kirche in Kreuzberg: Eine evangelische Geistliche segnet eine „Ehe zu viert“ – obwohl Polygamie in Deutschland verboten und sogar strafbar ist (§ 1306 BGB, § 172 StGB). Das sorgt nicht nur juristisch, sondern auch theologisch für Kopfschütteln.
Manchmal fragt man sich, ob Berlin noch Hauptstadt oder schon Versuchslabor ist. Eine evangelische Pfarrerin hat dort vier Männer gleichzeitig getraut – und verteidigt das mit den Worten: „Was sollte Gott dagegen haben?“
Rein rechtlich: eine klare Sache. Polygamie ist verboten. Kirchenrechtlich (habe ich nicht belegt): mindestens fragwürdig. Aber gesellschaftlich? Offenbar wieder ein „Experiment der Vielfalt“.
Die Savannah-Katzen der F1-Generation gelten als gefährlich. Ihre Haltung im allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig, da sie nicht zur üblichen und ungefährlichen Kleintierhaltung gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2025 10 B 1000/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 11 L 2509/25)).
Katzenliebhaber aufgepasst: Wer sich mit einer gewöhnlichen Hauskatze zu langweilen droht, sollte nicht gleich zur Wildkatzenzucht greifen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Haltung einer sogenannten Savannah-Katze der F1-Generation – einer Kreuzung aus afrikanischem Serval und Hauskatze – im Wohngebiet verboten bleibt. Warum?
Hausdurchsuchung beim Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen eines ironischen Tweets („Deutschland erwache“) – Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Der Fall reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher staatlicher Maßnahmen gegen Social-Media-Posts.
Ein Tweet – ein „e“ zuviel – und die Polizei klingelt morgens an der Haustür: Der Fall von Norbert Bolz zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Meinungsäußerung und staatlicher Strafverfolgung geworden ist. Es geht nicht nur um ihn, sondern um die Stimmung im Land: Wieviel Ironie verträgt der Staat?
In Hannover stand ein ungewöhnlicher Rechtsstreit an. Ein Anwalt verklagte seine ehemalige Mandantin auf Vergütung. Sie wehrte sich: Über WhatsApp habe er sie sexuell belästigt – mit Nachrichten wie „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“. War das Belästigung oder nur ungeschickter Smalltalk?
Straßburg hat über die Bezeichnung von Fleischalternativen entschieden. Nun müssen die Staaten ausloten, ob solche Produkte bald nicht mehr Wurst oder Schnitzel heißen dürfen.
Stellen Sie sich vor, Sie dürften ein pflanzliches Schnitzel nicht mehr „Schnitzel“ nennen. Genau das wollte eine Mehrheit im EU-Agrarausschuss. Der Vorstoß droht, Pflanzengenuss zur sprachlichen Schikane zu machen. Dass Käufer klar „vegan“ erkennen können, reicht offenbar nicht mehr.
LG Lüneburg, Verhandlung vom Oktober 2025 (Urteil ausstehend – Info Landeszeitung): Studentin klagt gegen ihren Ghostwriter, weil die 130-seitige Doktorarbeit „nicht gut genug“ war. Streitwert: 16.900 €.
Die Klägerin wollte den Doktor-Titel, aber ohne die lästige Arbeit – also schrieb ein anderer. Doch das Ergebnis gefiel ihr nicht. Jetzt verlangt die „Doktorandin“ ihr Geld zurück. Vor dem Landgericht Lüneburg prallen Eitelkeit, Täuschung und akademische Doppelmoral aufeinander.
Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).
Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
Neil Hopper, Chirurg aus Cornwall, zerstörte sich absichtlich die Beine im Trockeneis – um seinen Amputations-Fetisch auszuleben und über 540.000 Euro von Versicherungen zu kassieren. Das Crown Court Truro verurteilte ihn zu 32 Monaten Haft.
Neil Hopper verkaufte der Öffentlichkeit eine Mitleids-Story von Sepsis und beinahe tödlicher Blutvergiftung. In Wahrheit war alles perfide geplant: stundenlange Eisfolter, amputierte Beine, ein perverser Fetisch – und am Ende satte Versicherungsauszahlungen.
Die Hundehalterin muss die Fortnahme ihrer Hündin nach schwerer Misshandlung dulden – Beschwerde möglich (VG Mainz, Beschluss vom 15.08.2025).
Eine Golden-Retriever-Hündin mit einer 7 cm langen Mohrrübe im Vaginaltrakt beschäftigt jetzt die Verwaltungsgerichte. Die Halterin wollte die Fortnahme durch das Veterinäramt stoppen. Doch das Gericht entschied klar – und das mit Blick auf das Wohl des Tieres.
Ein Sozialrichter ließ sich durch ein selbst verfasstes Schreiben bevorzugt gegen Corona impfen – inklusive Gerichtssiegel und fragwürdiger Behauptungen. Das OVG Magdeburg bestätigt: Das war ein Dienstvergehen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25).
Manche kämpften für eine Impfung – andere tricksten. Ein Sozialrichter aus Sachsen-Anhalt verschaffte sich mit einem amtlich aussehenden Schreiben eine Corona-Impfung mit Priorität. Was wie ein banaler Schummelversuch klingt, wurde zum Fall fürs Dienstgericht – mit deutlicher Disziplinarmaßnahme. Und das zu Recht, meint das OVG Magdeburg.
Prozess gegen Staatsanwalt G. – Drogen, Verrat und Verzögerung
Ein Strafprozess der Superlative: Ein Staatsanwalt steht in Hannover vor Gericht, weil er Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben soll. Die Vorwürfe: 14 Fälle von Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt.
Vertraulichkeit ist das Fundament staatsanwaltlicher Arbeit – doch genau die steht im Fokus eines aufsehenerregenden Strafprozesses vor dem Landgericht Hannover. Staatsanwalt Yashar G. soll mit einer Drogenbande kooperiert haben – gegen Geld. Der Prozess begann am 24. April 2025 – mit Verzögerung, aber unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.
Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.
Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Verbot eines Weinautomaten in Bad Kreuznach. Der Automat verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da er auf einem Wohngrundstück steht und somit öffentlich zugänglich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2025Aktenzeichen: 7 A 10593/24.OVG).
Wein aus dem Automaten – rund um die Uhr, ohne Wartezeit. Klingt praktisch, oder? Doch für die Stadt Bad Kreuznach war das zu viel des Guten. Sie verbot den Betrieb eines Weinautomaten und bekam nun vor Gericht Recht. Das OVG Rheinland-Pfalz urteilte: Alkohol gehört nicht in Selbstbedienung auf die Straße.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern – doch was passiert, wenn es gezielt genutzt wird, um Unternehmen finanziell unter Druck zu setzen? Der Fall einer Dortmunder Trans-Person, die mit 240 Klagen auf Entschädigung pochte und dabei hohe Summen erstritt, zeigt: Der Gesetzgeber hat ein Einfallstor geschaffen, das zur rechtlichen Tyrannei führen kann.