Schlagwort-Archive: Anwalt Penneke

Servicewüste Deutschland

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Heute: IKEA

 

IKEA ist auch für eine Überraschung gut. Dies ist zwar kein deutsches Unternehmen, passt aber herrlich in die Servicewüste von Deutschland. Ein Mandant kam heute zu mir und berichtete mir, dass er Probleme mit der IKEA Bestellung hatte. Er war jetzt nicht bei mir, weil er IKEA verklagen wollte. 😉 Das hatte andere Gründe, aber im Smalltalk teilte er mir mit, wie er mit IKEA am Verzweifeln ist. Er meinte vor allem, dass der telefonische Servicebereich eine Katastrophe sei. Ich rief in seinem Beisein bei IKEA an.  Servicewüste Deutschland weiterlesen

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Strafgesetzbuch

 

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und dem unbefugten Erstellen von Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am 13.11.2014 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen.

 

Herr Edathy (SPD)? Egal, wo Sie jetzt auch sind. Ihre Sammlung von Knabenbildern sollten Sie jetzt aufgelöst haben.

 

Thomas Penneke

Ne schon klar

 

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Spammails unterwegs!

 

Wer kennt sie nicht? Spammails. Alle sagen, dass sie das schon gehört haben und aufpassen. Klar! Und deswegen gibt es die immer noch………… Zu viele fallen drauf rein. Den einen oder anderen Mandanten habe ich deswegen auch. Vor zwei Jahren hatte ich einen Straffall, der genau aus so einer Spammail herrührte. Es wurde ein Strafverfahren gegen den Mandanten, der auf so eine Mail reingefallen ist.

 

Heute mal eine Spam von “Telekom”. Ich erinnere hierbei auch an die Blogbeiträge “Ich bin Millionär geworden” und “Und investieren soll ich auch gleich.Ne schon klar weiterlesen

Sadomaso, Outing, Schnauze voll

Die Vorwürfe sind ernst, der Prozess skurril: Ein Gerichtspsychiater soll einer tablettenabhängigen Staatsanwältin Rezepte ausgestellt und im Gegenzug Sadomaso-Sex bekommen haben. Weil jeder jeden kennt und der Angeklagte ein Narzisst ist, gerät die Verhandlung in München zur Gerichtsposse. Sadomaso, Outing, Schnauze voll weiterlesen

Bundespolizisten schmuggeln Crystal

Penneke Wisolowski Katholische KircheWenn die Grenze von drei Bundespolizisten bewacht wird, die das zu ihrem eigenen Vorteil nutzen……

 

Handelten Sie etwas mit Rauschgift aus der Tschechei?

 

Wie Focus online berichtete, stehen drei Bundespolizisten in Verdacht die Droge Crystal geschmuggelt zu haben. Dabei soll es sich “aber” um den Eigenbedarf der Beamten handeln. 38 Fälle werden ihnen vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft Zwickau. Zwei Geständnisse sollen schon vorliegen.

 

Mh? Wenn Grenzbeamte Drogen nehmen, dann sind für den Job auch ungeeignet!

 

Thomas Penneke

 

Aussage gegen Aussage

Thomas Penneke Strafverteidiger Strafrecht Rostock Landgericht Rostock

Bei der Konstellation „Aussage gegen Aussagen“ sind an die Beweiswürdigung besonders strenge Anforderungen stellen.

Eine lückenlose Gesamtwürdigung aller Indizien ist hierfür von besonderer Bedeutung.

(LG Rostock 12 KLs 116/14-3 Urteil vom 17. September 2014)

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Lustiges am Mittwoch II

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Nachdem mich Herr Bundesrichter Thomas Fischer schon mit seinem Interview in der Zeit amüsiert hat, kommen die Witze zum Bergfest. Zum Bergfest versuche ich jetzt immer meine Leser mit lustigen Witzen oder Sprüchen zu erfrischen. 🙂 Gern können mir auch per Mail Witze zugesandt werden, die ich dann hier veröffentliche. Aber lang genug geschwafelt: Lustiges am Mittwoch II weiterlesen

Das Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a BtMG

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2Ein Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

 

Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7. Februar 2014 in dieser Feststellung. Nur den Straffolgenspruch hob das Gericht  aus anderen Gründen auf. Das Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a BtMG weiterlesen

Falsches Vergewaltigungsopfer Heidi K scheitert beim Bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Lehrerin wegen
schwerer Freiheitsberaubung nach Falschbelastung
eines Kollegen wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Darmstadt hat die Angeklagte K., eine 50 Jahre alte Lehrerin, wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hielt das Urteil des Landgerichts Darmstadt. Die Dame Heidi K. kam seinerzeit um den Schadensersatz für ihre erfundene Vergewaltigung herum. Nun traf sie die Härte des Gesetzes. Den damals zu Unrecht Beschuldigten hilft dies leider nicht mehr, aber vielleicht der Gesellschaft und als abschreckendes Beispiel für ähnliche Fälle. Falsches Vergewaltigungsopfer Heidi K scheitert beim Bundesgerichtshof weiterlesen