Verschärfung des Sexualstrafrechts

Strafgesetzbuch

 

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und dem unbefugten Erstellen von Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am 13.11.2014 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen.

 

Herr Edathy (SPD)? Egal, wo Sie jetzt auch sind. Ihre Sammlung von Knabenbildern sollten Sie jetzt aufgelöst haben.

 

Thomas Penneke