Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 11.03.2026 entschieden, dass die Bezeichnung einer Bewusstseinstrainerin als „toxisch“ und „manipulativ“ zulässige Meinungsäußerungen sind. Es liegen weder unwahre Tatsachenbehauptungen noch Schmähkritik vor; ein Unterlassungsanspruch besteht nicht.
Bewertungen und Beschwerden sind fester Bestandteil des Geschäftsmodells moderner Dienstleister. Gerade im Coaching- und Bewusstseinsmarkt werden Erwartungen verkauft und Enttäuschungen produziert. Wenn dann Zahlungen im Raum stehen, rutscht der Ton schnell ins Deutliche. Das OLG Frankfurt am Main musste entscheiden, ob eine Bewusstseinstrainerin sich dagegen wehren kann, von einer früheren Klientin als „toxisch“ und „manipulativ“ bezeichnet zu werden. Das Ergebnis ist für Anbieter unbequem klar.
„Toxisch“ und „manipulativ“ – wenn Meinungsfreiheit härter trifft als jedes Coaching weiterlesen →
Manche Beleidigungen wachsen im Wald. Zumindest sprachlich: Die Natur kennt Pilznamen, die sich anhören, als seien sie direkt aus einem Streitgespräch entnommen worden.
Wer durch den Wald spaziert, kann erstaunliche „Beschimpfungen“ entdecken: Stinkmorchel – Satansröhrling – Eierwulstling. Oder besser noch: Grüner Giftwulstling – Breitblättriger Holzrübling – Bauchweh-Koralle. Keine Wutrede – sondern ganz offiziell Pilznamen. 😉
Stinkmorchel, Satansröhrling … – Deutschlands ehrlichste Beleidigungen kommen aus dem Wald weiterlesen →
Die Bezeichnung eines Staatsoberhaupts als „Ziegenficker“ ist selbst im Kontext der Satire unzulässig und stellt eine strafbare Herabsetzung dar (OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2018 – 7 U 34/17; LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2017; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27.02.2019).
Jan Böhmermann hat mit seinem sogenannten Schmähgedicht 2016 nicht nur die politische Debatte, sondern auch die rechtlichen Grenzen der Satire in Deutschland neu vermessen. Der Fall wurde zum gesellschaftlichen Prüfstein für Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht – im Mittelpunkt: die Frage, was Satire darf und was nicht. Eine Böhmermann – Affäre oder das “Prinzip Böhmermann”?
Prinzip Böhmermann: Wo Satire endet und Strafrecht beginnt weiterlesen →
Das bloße Duzen erfüllt nicht ohne Weiteres den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Entscheidend sind ein Herabwürdigungsinteresse und ehrkränkende Umstände, die über reine Unhöflichkeit hinausgehen.
Kaum ein Thema spaltet die deutsche Sprachkultur so wie das „Duzen“. Doch ist es wirklich strafbar oder handelt es sich meist um eine Bagatelle? Ich stelle klar, wann das Duzen rechtlich relevant wird und welche Fälle die Rechtsprechung beschäftigen.
Duzen – Bagatelle oder Beleidigung? weiterlesen →
Schmähende Richterbeleidigungen in Gedichtform unterfallen nach Auffassung des Landgerichts Bad Kreuznach, (Az.: 7 Ns 1024 Js 3165/16), nicht der Kunstfreiheit und können strafrechtlich als Beleidigung verfolgt werden.
Beleidigungen gegenüber Richtern landen selten in Versform vor Gericht. Ein aktueller Fall aus Rheinland-Pfalz wirft die Frage auf, wie weit Kunstfreiheit bei gereimter Kritik reicht. Das Oberlandesgericht Koblenz muss entscheiden.
Die “wüste Tochter des Teufels” weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock