Zentrale Prüfungen? Fehlanzeige. Für diesen Zehntklässler endete das Schuljahr mit einem Rauswurf. Nach brutalen Tritten gegen einen Obdachlosen urteilte das VG Düsseldorf: Die Entlassung war rechtmäßig – und alternativlos.
Verdeckt geführte Kommunikation zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft begründet die Besorgnis der Befangenheit (§ 338 Nr. 3 Alt. 2 StPO) und führt zur Urteilsaufhebung (Beschl. v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24).
In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben. Grund: Die Vorsitzende hatte heimlich mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert – ein klarer Fall von Besorgnis der Befangenheit.
Im ICE Richtung Süden, Gepäck im Gepäckfach, Ziel: angeblich nur Darmstadt. Doch für die Bundespolizei war klar: Diese Person wollte zurück in den Wald – mit Kletterausrüstung. Das Verwaltungsgericht Gießen hat nun entschieden: Die Polizei hatte kein Recht, die Frau im Zug zu kontrollieren und ihren Rucksack zu durchwühlen. Auch wer schon mal auf einer Autobahnbrücke hing, darf nicht einfach durchsucht werden.
„We love Xi Jinping“ liked? Facebook-Freunde kein Sicherheitsrisiko!!!
Facebook-Kontakte müssen bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht als „sonstige Beziehungen“ angegeben werden – können aber trotzdem zur Bewertung beitragen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2025 – 1 WB 7.24).
Der Oberstleutnant, die Likes und der „Wladimir Putin Italian Fan Club 2.0“: Was klingt wie ein schlechter Internetwitz, war Ausgangspunkt einer sicherheitsrechtlichen Debatte. Muss ein Bundeswehr-Offizier seine Facebook-Kontakte melden – besonders, wenn darunter Generäle aus Pakistan und Freundinnen aus Moskau sind? Das BVerwG sagt: Nein. Aber sicher ist sicher – ganz raus ist der Mann trotzdem nicht.
Spionage mit Sprechblase? BND und die Fix-und-Foxi-Akten
Der BND darf einem Journalisten die Einsicht in Akten über den Comic-Verleger Rolf Kauka verweigern – wegen Quellen- und Methodenschutz (BVerwG, Urteil vom 30.04.2025 – 10 A 1.24).
Fix und Foxi auf geheimer Mission? Ein Journalist wollte wissen, ob Comic-Erfinder Rolf Kauka mehr als nur bunte Hefte lieferte – nämlich Dienste für den BND. Doch der Geheimdienst verriegelt die Akten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Die Sprechblase bleibt klassifiziert.
Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.
Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).
Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.
Dürfen auch Strafgefangene Cannabis legal besitzen? Eine kuriose Frage, die das Kammergericht jetzt klar bejaht hat. Entscheidend war der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Und der liegt nach Ansicht der Richter – ganz legal – in der Zelle.
Das BVerfG hat die Verwerfung einer Revision durch den BGH aufgehoben, weil nicht erkennbar war, worin der behauptete Vermögensschaden liegen sollte – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Beschluss vom 09.04.2025 – 2 BvR 1974/22).
Eine brutale Attacke im Tattoostudio – mit Schlagwerkzeugen und Möbelstücken. Trotzdem ist nicht jede Gewalttat gleich eine räuberische Erpressung. Das BVerfG bremst den BGH: Ohne konkreten Vermögensschaden gibt es keinen Straftatbestand – und auch keine einfache Revisionserledigung.
Vier Yakuza-Mitglieder wurden in Tokio festgenommen, weil ihr Büro gegen ein Abstandsgebot zu öffentlichen Einrichtungen – hier: einer Bibliothek – verstieß. Heute ein Beitrag aus der Rubrik: Aus anderen Ländern!
Die Yakuza gilt als eine der berüchtigtsten Verbrecherorganisationen der Welt – brutal, verschwiegen, traditionsverhaftet. Doch diesmal ging es nicht um Erpressung, Drogen oder Gewalt. Die japanische Polizei griff durch, weil ein Büro ein paar Meter zu nah an einer Bibliothek lag. Ein kurioser Fall, der zeigt, wie kreativ der Rechtsstaat sein kann, wenn er organisierte Kriminalität trockenlegen will.
Zwei Männer wurden für das Fällen des berühmten „Robin-Hood-Baums“ in Nordengland wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Robin-Hood-Baum gefällt – ein Akt des Vandalismus erschüttert Großbritannien. Der ikonische Berg-Ahorn gefällt. Nun hat das Newcastle Crown Court zwei Männer für diese Tat verurteilt.
Heute aus der Rubrik: Aus anderen Ländern! – als kleine Sonntagslektüre.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Der VGH Kassel bestätigt mit unanfechtbarem Beschluss (12.05.2025 – 10 A 1702/22.Z): Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen, da dieser die Identifizierbarkeit verhindert.
Ein Schleier am Steuer? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: Eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab beim Autofahren gibt es nicht – auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten das in der StVO verankerte Verhüllungsverbot.
Wer mit der Berliner S-Bahn fährt, wird gefilmt – aber bekommt nicht unbedingt das Video. Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO scheitert jedenfalls an den Interessen des Betreibers, wie das OVG Berlin-Brandenburg klarstellt.
Datenschutz à la Bahn: Ein Fahrgast der Berliner S-Bahn wollte eine Kopie des Überwachungsvideos, das ihn während der Fahrt zeigt. Die Antwort der Bahn? Nein. Die Antwort des Gerichts? Auch nein. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt nicht alles her, was sich Fahrgäste wünschen.
„Itiotentreff“-Chat reicht nicht für Suspendierung
Ein rassistischer WhatsApp-Chat allein reicht nicht für die Suspendierung eines Polizisten – zumindest laut VG Wiesbaden (VG Wiesbaden Beschluss vom 16. April 2025 – Aktenzeichen: 28 L 149/24.WI.D).
Polizist WhatsApp Suspendierung – klingt nach Klarheit, endet aber im deutschen Disziplinarrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ausgesetzt, der in einer Chatgruppe mit dem vielsagenden Namen „Itiotentreff“ aktiv war. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte? Ja, aber Meinungsfreiheit. Verfassungsfeindlich? Nicht sicher. Die Entscheidung ist ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Loyalitätspflicht und Grundrechten.
Doxing live im ZDF? Die öffentliche Enttarnung eines anonymen YouTubers durch Jan Böhmermann sorgt für Kritik – und stellt die Frage: Ist das noch Satire oder bereits ein Verstoß gegen § 126a StGB?
Am 09. Mai 2025 hat Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität des anonymen YouTubers hinter dem Kanal „Clownswelt“ offengelegt. Dabei nannte er Name, Wohnort und beruflichen Hintergrund – und setzte sich dem Vorwurf des Doxings aus. Wer bezahlt das? Wir – per Rundfunkbeitrag. Doch leistet man dadurch Beihilfe zu einer Straftat?
Verachtet Böhmermann chronisch die Menschenwürde anderer?