Akteneinsichten sind für den Verteidiger elementar wichtig, um eine ordentliche Verteidigung für den Beschuldigten vorzubereiten und durchzuführen.
Das Recht ist dem § 147 Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen.
In einer Akte einer nicht näher benannten Staatsanwaltschaft zu einem nicht näher benannten Verfahren zu einem nicht näher benannten Sachverhalt in einer nicht näher benannten Stadt fand ich heute Morgen mein Fundstück. Also völlig anonym. 😛
Es handelt sich dabei um einen Aktenvermerk, der es in sich hat. 😛 Die Wahllichtbildvorlage als Fundstück des Morgens weiterlesen