6. Senat: Encro-Chat Daten sind verwertbar

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun in einem vom Kollegen RA Stehr, RA Dr. Strate und mir verteidigtem Encro-Chat Verfahren sich zur Verwertbarkeit der in unseren Augen absolut rechtsstaatswidrig erlangten Daten eine Entscheidung getroffen. Ist das aber auch eine richtungsweisende Entscheidung? Kurz etwas zum Beschluss vom 08.02.2022 – 6 StR 639/21.

„Die aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässige Verfahrensrüge wäre auch unbegründet. Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto- Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR2021, 353 mwN).“

Hugh! BGH hat gesprochen!

Es ist arm, keine eigenen Ausführungen zu machen, sondern sich auf ein unteres Gericht zu berufen.

🙄

Ich danke den Kollegen RA Rakow für die Zuarbeit, RA Stehr für die Mitverteidigung (hat Spaß gemacht) und RA Dr. Strate für die Revision und die nun folgende Verfassungsbeschwerde.

Von Juristen am Ende der Nahrungskette kann man eigentlich mehr erwarten.

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