Bei der Prüfung eines minder schweren Falles ist es für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen notwendig, das Gewicht seiner Beihilfehandlung zu berücksichtigen, selbst wenn die Haupttat schwer wiegt (Beschluss vom 7. September 2021 – 1 StR 302/21).
Beihilfe und der Minderschwere Fall weiterlesen