Alle Beiträge von Thomas Penneke

Waffenhandel auf dem Schulhof

Ausschluss für Schüler war rechtens


Wer in der Schule mit Waffen handelt, wird ausgeschlossen – zu Recht. Das VG Koblenz bestätigt den temporären Schulausschluss eines 14‑Jährigen wegen Verkaufs eines Schreckschussrevolvers (VG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 L 535/25.KO).

Klingt wie aus einem schlechten Gangsterfilm, war aber Schulrealität in Rheinland-Pfalz: Ein Schüler verkauft einem Mitschüler eine ungeladene Schreckschusswaffe – und steht wenig später vor dem Verwaltungsgericht. Das VG Koblenz hat nun klargestellt: Das kann man nicht einfach mit einem Elterngespräch klären. Wer so handelt, gefährdet den Schulfrieden.

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Polizeieinsatz wegen Schlumpf-TikTok rechtswidrig

Das VG Greifswald entscheidet: Ein Polizeieinsatz in der Schule aufgrund von TikTok-Posts einer Schülerin war unverhältnismäßig und rechtswidrig (VG Greifswald, Urteil vom 01.07.2025 AZ: n.n.).

Eine 16‑jährige Schülerin wird während des Unterrichts abgeführt – wegen TikTok-Posts. Politisch hoch aufgeladen, medial virulent, sogar Elon Musk reagiert. Doch das Verwaltungsgericht Greifswald stoppt die Exekutive: Die Maßnahme war nicht verhältnismäßig, der Polizeieinsatz unrechtmäßig.

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Rauswurf nach Tritten auf Obdachlosen

Wer während der Schulzeit mit hemmungsloser Gewalt auf einen Obdachlosen eintritt, darf sofort von der Schule verwiesen werden (VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2025 – 18 L 1171/25).

Zentrale Prüfungen? Fehlanzeige. Für diesen Zehntklässler endete das Schuljahr mit einem Rauswurf. Nach brutalen Tritten gegen einen Obdachlosen urteilte das VG Düsseldorf: Die Entlassung war rechtmäßig – und alternativlos.

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Heimlich mit der Staatsanwaltschaft getuschelt

BGH kippt Mordurteil wegen Befangenheit

Verdeckt geführte Kommunikation zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft begründet die Besorgnis der Befangenheit (§ 338 Nr. 3 Alt. 2 StPO) und führt zur Urteilsaufhebung (Beschl. v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24).

In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben. Grund: Die Vorsitzende hatte heimlich mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert – ein klarer Fall von Besorgnis der Befangenheit.

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Kletterin im ICE: Polizei durfte Rucksack nicht durchsuchen

Die Identitätsfeststellung und Durchsuchung des Rucksacks einer polizeibekannten Waldbesetzerin im Zug nach Darmstadt waren rechtswidrig (VG Gießen, Urteil vom 04.04.2025 – nicht rechtskräftig).

Im ICE Richtung Süden, Gepäck im Gepäckfach, Ziel: angeblich nur Darmstadt. Doch für die Bundespolizei war klar: Diese Person wollte zurück in den Wald – mit Kletterausrüstung. Das Verwaltungsgericht Gießen hat nun entschieden: Die Polizei hatte kein Recht, die Frau im Zug zu kontrollieren und ihren Rucksack zu durchwühlen. Auch wer schon mal auf einer Autobahnbrücke hing, darf nicht einfach durchsucht werden.

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Your Friend is Xi Jinping

„We love Xi Jinping“ liked? Facebook-Freunde kein Sicherheitsrisiko!!!

Facebook-Kontakte müssen bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht als „sonstige Beziehungen“ angegeben werden – können aber trotzdem zur Bewertung beitragen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2025 – 1 WB 7.24).

Der Oberstleutnant, die Likes und der „Wladimir Putin Italian Fan Club 2.0“: Was klingt wie ein schlechter Internetwitz, war Ausgangspunkt einer sicherheitsrechtlichen Debatte. Muss ein Bundeswehr-Offizier seine Facebook-Kontakte melden – besonders, wenn darunter Generäle aus Pakistan und Freundinnen aus Moskau sind? Das BVerwG sagt: Nein. Aber sicher ist sicher – ganz raus ist der Mann trotzdem nicht.

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BND mauert bei Fix-und-Foxi-Akten

Spionage mit Sprechblase? BND und die Fix-und-Foxi-Akten

Der BND darf einem Journalisten die Einsicht in Akten über den Comic-Verleger Rolf Kauka verweigern – wegen Quellen- und Methodenschutz (BVerwG, Urteil vom 30.04.2025 – 10 A 1.24).

Fix und Foxi auf geheimer Mission? Ein Journalist wollte wissen, ob Comic-Erfinder Rolf Kauka mehr als nur bunte Hefte lieferte – nämlich Dienste für den BND. Doch der Geheimdienst verriegelt die Akten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Die Sprechblase bleibt klassifiziert.

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Wurst ablegen, Kunden anschreien

Supermarkt wirft Seniorin raus!

Ein Supermarkt darf auch einer gesundheitlich eingeschränkten Kundin Hausverbot erteilen – selbst ohne konkreten Anlass (AG München, Urteil vom 10.11.2024 – 142 C 18533/24).

Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.

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Bundespolizist gefeuert: Datenverrat an kriminellen Sicherheitsdienst

Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).

Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.

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Hasch frei in Haft?

Auch Strafgefangene dürfen in ihrer Zelle bis zu 50 g Cannabis besitzen – ihre Hafträume gelten laut KG als „gewöhnlicher Aufenthalt“ i.S.d. § 3 KCanG (Urteil des KG vom 28.05.2025 – 5 ORs 17/25 – 121 SRs 31/25).

Dürfen auch Strafgefangene Cannabis legal besitzen? Eine kuriose Frage, die das Kammergericht jetzt klar bejaht hat. Entscheidend war der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Und der liegt nach Ansicht der Richter – ganz legal – in der Zelle.

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BVerfG kippt BGH: Kein Vermögensschaden, keine Erpressung

Das BVerfG hat die Verwerfung einer Revision durch den BGH aufgehoben, weil nicht erkennbar war, worin der behauptete Vermögensschaden liegen sollte – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Beschluss vom 09.04.2025 – 2 BvR 1974/22).

Eine brutale Attacke im Tattoostudio – mit Schlagwerkzeugen und Möbelstücken. Trotzdem ist nicht jede Gewalttat gleich eine räuberische Erpressung. Das BVerfG bremst den BGH: Ohne konkreten Vermögensschaden gibt es keinen Straftatbestand – und auch keine einfache Revisionserledigung.

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Büro zu nah an Bibliothek: Yakuza-Bosse verhaftet

Vier Yakuza-Mitglieder wurden in Tokio festgenommen, weil ihr Büro gegen ein Abstandsgebot zu öffentlichen Einrichtungen – hier: einer Bibliothek – verstieß. Heute ein Beitrag aus der Rubrik: Aus anderen Ländern!

Die Yakuza gilt als eine der berüchtigtsten Verbrecherorganisationen der Welt – brutal, verschwiegen, traditionsverhaftet. Doch diesmal ging es nicht um Erpressung, Drogen oder Gewalt. Die japanische Polizei griff durch, weil ein Büro ein paar Meter zu nah an einer Bibliothek lag. Ein kurioser Fall, der zeigt, wie kreativ der Rechtsstaat sein kann, wenn er organisierte Kriminalität trockenlegen will.

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🌳 Robin-Hood-Baum gefällt: Zwei Männer verurteilt

Zwei Männer wurden für das Fällen des berühmten „Robin-Hood-Baums“ in Nordengland wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Robin-Hood-Baum gefällt – ein Akt des Vandalismus erschüttert Großbritannien. Der ikonische Berg-Ahorn gefällt. Nun hat das Newcastle Crown Court zwei Männer für diese Tat verurteilt.

Heute aus der Rubrik: Aus anderen Ländern! – als kleine Sonntagslektüre.

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🚗 Kein Niqab am Steuer

VGH bestätigt Verhüllungsverbot

Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Der VGH Kassel bestätigt mit unanfechtbarem Beschluss (12.05.2025 – 10 A 1702/22.Z): Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen, da dieser die Identifizierbarkeit verhindert.

Ein Schleier am Steuer? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: Eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab beim Autofahren gibt es nicht – auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten das in der StVO verankerte Verhüllungsverbot.

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Lächeln für die Kamera? Kein Anspruch auf Video-Kopie

Datenschutz first, Selfie später?

Wer mit der Berliner S-Bahn fährt, wird gefilmt – aber bekommt nicht unbedingt das Video. Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO scheitert jedenfalls an den Interessen des Betreibers, wie das OVG Berlin-Brandenburg klarstellt.

Datenschutz à la Bahn: Ein Fahrgast der Berliner S-Bahn wollte eine Kopie des Überwachungsvideos, das ihn während der Fahrt zeigt. Die Antwort der Bahn? Nein. Die Antwort des Gerichts? Auch nein. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt nicht alles her, was sich Fahrgäste wünschen.

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