Waffenhandel auf dem Schulhof

Ausschluss für Schüler war rechtens


Wer in der Schule mit Waffen handelt, wird ausgeschlossen – zu Recht. Das VG Koblenz bestätigt den temporären Schulausschluss eines 14‑Jährigen wegen Verkaufs eines Schreckschussrevolvers (VG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 L 535/25.KO).

Klingt wie aus einem schlechten Gangsterfilm, war aber Schulrealität in Rheinland-Pfalz: Ein Schüler verkauft einem Mitschüler eine ungeladene Schreckschusswaffe – und steht wenig später vor dem Verwaltungsgericht. Das VG Koblenz hat nun klargestellt: Das kann man nicht einfach mit einem Elterngespräch klären. Wer so handelt, gefährdet den Schulfrieden.

Sachverhalt

Ein 14-jähriger Schüler hatte im März 2025 auf dem Schulhof einer Gesamtschule eine ungeladene Schreckschusspistole an einen Klassenkameraden verkauft. Der Vorfall flog auf, nachdem der Käufer die Waffe zu Hause präsentierte. Die Schule reagierte prompt und schloss den Verkäufer (also den Schüler) für mehrere Tage vom Unterricht aus.

Der Schüler beantragte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Eilrechtsschutz – und scheiterte. Er meinte, der Ausschluss sei überzogen und unverhältnismäßig. Schließlich habe es sich nicht um eine echte Schusswaffe gehandelt, und gefährdet habe er niemanden.

Entscheidung / Auswirkungen

Das VG Koblenz machte kurzen Prozess: Wer auf dem Schulgelände Waffen oder waffenähnliche Gegenstände weitergibt, stört den Schulfrieden massiv. Es komme nicht darauf an, ob es sich um eine scharfe oder scharfe aussehende Waffe handle – allein die Handlung reiche aus, um Misstrauen, Angst und Unsicherheit in der Schülerschaft zu schüren.

Der Ausschluss vom Unterricht sei ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um die Ordnung wiederherzustellen und zu signalisieren: Auf dem Schulhof gelten klare Regeln. Der Schüler habe durch den Verkauf nicht nur gegen das Schulgesetz verstoßen, sondern auch eine erhebliche pädagogische Grenze überschritten.

Meinung und Schluss

„Nur“ eine Schreckschusspistole? Derartige Relativierungen helfen im Schulkontext nicht weiter. Waffen – egal welcher Art – gehören weder in Kinderhände noch auf den Pausenhof. Dass das VG Koblenz dem Schulträger hier Rückendeckung gibt, ist ein wichtiges Signal: Gewaltprävention beginnt mit Konsequenz.

Hierzu verweise ich auch auf meinen vorletzten Beitrag. Da wurde ein gewalttätiger Schüler auch der Schule verwiesen, obwohl die Prüfungen anstanden. Konsequent!

Jugendliche brauchen Grenzen – und wer Spielzeug mit Bedrohungspotenzial verkauft, muss wissen, dass Schule kein Basar für Machtdemonstrationen ist. Die Entscheidung: sachlich, deutlich, notwendig.


Anwalt Penneke!


2 Gedanken zu „Waffenhandel auf dem Schulhof“

  1. Warum sah sich ein junger Mensch von 14 dazu genötigt, sich eine Waffe zuzulegen? Sollte hier nicht erst die tieferen Gründe aufgedeckt werden, warum es überhaupt zu diesem Waffenhandel kam. In den Schulen wird zwar Gewaltlosigkeit gelehrt. Aber eine gewaltfreie Zone ist das deswegen doch schon lange nicht mehr.
    Das Problem ist, dass die Kinder heute nichts davon erzählen, wenn sie gemobbt werden, weil sie nicht als Looser abgestempelt werden wollen und lieber zu solchen vermeintlichen Auswegen wie diesem Waffenhandel greifen.

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