Ausschluss für Schüler war rechtens
Wer in der Schule mit Waffen handelt, wird ausgeschlossen – zu Recht. Das VG Koblenz bestätigt den temporären Schulausschluss eines 14‑Jährigen wegen Verkaufs eines Schreckschussrevolvers (VG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 L 535/25.KO).
Klingt wie aus einem schlechten Gangsterfilm, war aber Schulrealität in Rheinland-Pfalz: Ein Schüler verkauft einem Mitschüler eine ungeladene Schreckschusswaffe – und steht wenig später vor dem Verwaltungsgericht. Das VG Koblenz hat nun klargestellt: Das kann man nicht einfach mit einem Elterngespräch klären. Wer so handelt, gefährdet den Schulfrieden.
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