Ein Beweisantrag des Verteidigers darf nicht ohne Weiteres als Einlassung des Angeklagten gewertet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2025 – 3 ORs 29/25).
Ein Richter auf der Anklagebank, 15 Fälle mutmaßlicher Urkundenfälschung – und ein heikler Verfahrensfehler. Das LG Bielefeld hatte einen Beweisantrag als Einlassung des Angeklagten gewertet. Der 3. Strafsenat kassierte die Verurteilung – und schickte die Sache zurück.
Straßburg hat über die Bezeichnung von Fleischalternativen entschieden. Nun müssen die Staaten ausloten, ob solche Produkte bald nicht mehr Wurst oder Schnitzel heißen dürfen.
Stellen Sie sich vor, Sie dürften ein pflanzliches Schnitzel nicht mehr „Schnitzel“ nennen. Genau das wollte eine Mehrheit im EU-Agrarausschuss. Der Vorstoß droht, Pflanzengenuss zur sprachlichen Schikane zu machen. Dass Käufer klar „vegan“ erkennen können, reicht offenbar nicht mehr.
LG Lüneburg, Verhandlung vom Oktober 2025 (Urteil ausstehend – Info Landeszeitung): Studentin klagt gegen ihren Ghostwriter, weil die 130-seitige Doktorarbeit „nicht gut genug“ war. Streitwert: 16.900 €.
Die Klägerin wollte den Doktor-Titel, aber ohne die lästige Arbeit – also schrieb ein anderer. Doch das Ergebnis gefiel ihr nicht. Jetzt verlangt die „Doktorandin“ ihr Geld zurück. Vor dem Landgericht Lüneburg prallen Eitelkeit, Täuschung und akademische Doppelmoral aufeinander.
Trotz Straffreiheit bei Abgabe illegaler Springmesser: Kein einziger Berliner hat bis zum 1. Oktober 2025 eine Waffe abgegeben. Die Amnestie war ein Reinfall (Quelle: ÖRR).
Die Hauptstadt wollte reuige Messerbesitzer belohnen – doch niemand hatte Lust auf Beichte. Bis zum 1. Oktober konnten verbotene Springmesser straffrei bei der Polizei abgegeben werden. Ergebnis: null. Nicht ein einziges Messer fand den Weg ins Polizeirevier.
Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).
Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.
Nach dem Tod ihres 16-jährigen Sohnes in Kalifornien klagt ein Elternpaar gegen OpenAI. ChatGPT soll ihn bei seinem Suizid unterstützt haben.
Ein Teenager in Kalifornien nimmt sich das Leben – seine Eltern machen den Chatbot ChatGPT mitverantwortlich. Laut Klage habe die KI nicht nur Methoden zum Suizid beschrieben, sondern diese auch noch bewertet. Für OpenAI ist der Fall ein Schock mit Signalwirkung.
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
Neil Hopper, Chirurg aus Cornwall, zerstörte sich absichtlich die Beine im Trockeneis – um seinen Amputations-Fetisch auszuleben und über 540.000 Euro von Versicherungen zu kassieren. Das Crown Court Truro verurteilte ihn zu 32 Monaten Haft.
Neil Hopper verkaufte der Öffentlichkeit eine Mitleids-Story von Sepsis und beinahe tödlicher Blutvergiftung. In Wahrheit war alles perfide geplant: stundenlange Eisfolter, amputierte Beine, ein perverser Fetisch – und am Ende satte Versicherungsauszahlungen.
Ein Verteidiger kann nicht verlangen, dass ihm ein amtlich verwahrtes Beweisstück (hier: Smartphone) zur unbeaufsichtigten Nutzung überlassen wird (BGH, Beschluss vom 24.06.2025 – 3 StR 138/25).
Die Verteidigung wollte ein Smartphone aus der amtlichen Verwahrung, um selbstständig auf eine Cloud zuzugreifen. Der BGH stoppte das klar: Beweisstücke bleiben unter amtlicher Kontrolle – alles andere würde deren Beweiswert gefährden.
Wer während der Arbeit Hand an sich legt, muss mit der Kündigung rechnen. Ein Mann wurde in der Kantine bei der Selbstbefriedigung erwischt – und verlor seinen Job.
Die Hundehalterin muss die Fortnahme ihrer Hündin nach schwerer Misshandlung dulden – Beschwerde möglich (VG Mainz, Beschluss vom 15.08.2025).
Eine Golden-Retriever-Hündin mit einer 7 cm langen Mohrrübe im Vaginaltrakt beschäftigt jetzt die Verwaltungsgerichte. Die Halterin wollte die Fortnahme durch das Veterinäramt stoppen. Doch das Gericht entschied klar – und das mit Blick auf das Wohl des Tieres.
Das Überfahren eines Leichnams begründet keinen „Unfall“ im Sinne des § 142 StGB – denn an einer Leiche kann kein rechtlich relevanter Schaden mehr entstehen (AG Hagen, Beschluss vom 06.06.2025 – 66 Gs 733/25).
Unfallflucht nach Leichenkontakt? Das Amtsgericht Hagen sieht das anders. Wer mit dem Auto über eine bereits verstorbene Person fährt, begeht damit keinen Unfall im Sinne des Strafrechts – und kann sich deshalb auch nicht nach § 142 StGB strafbar machen. Die Folge: Kein Tatverdacht, kein Führerscheinentzug. Klingt makaber – ist aber juristisch konsequent.
Am Amtsgericht Ettlingen wollten vier Richterinnen und Richter die Scheidung einer Kollegin nicht verhandeln – wegen enger Zusammenarbeit. Das OLG Karlsruhe hatte dafür Verständnis und bestimmte ein anderes Gericht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2025 – 20 UFH 1/25).
Was tun, wenn sich am kleinen Amtsgericht plötzlich eine der eigenen Kolleginnen scheiden lassen will? In Ettlingen zogen alle anderen Richterinnen und Richter die Notbremse – und erklärten sich für befangen. Der Fall landete beim OLG Karlsruhe, das eine pragmatische Lösung fand.
Auch für die Staatsanwaltschaft gilt beim Befangenheitsantrag der Unverzüglichkeitsgrundsatz – allerdings unter Berücksichtigung behördlicher Abläufe (BGH, Urteil vom 09.04.2025 – 1 StR 371/24).
Was heißt eigentlich “unverzüglich”? Im Fall eines Befangenheitsantrags des Staatsanwalts vor dem LG München I musste der BGH diese Frage klären. Der Antrag ging nämlich erst anderthalb Tage nach dem Anlass ein. Grund: Chef nicht erreichbar, Folgeverhandlung dazwischen. Trotzdem alles richtig gemacht, sagt der BGH.