Im Zweifel für den Lügendetektor!

Freispruch durch den Einsatz eines Lügendetektors? So klang es am 26. Oktober 2017 durch die Medien. Der Prozess um Kindesmissbrauch endete am Amtsgericht Bautzen nämlich mit einem Freispruch. Die Aussagen gegen den Angeklagten waren laut Gericht nicht glaubhaft. Der zusätzliche Einsatz eines Lügendetektors brachte die endgültige Entlastung. Obwohl dieser nicht das einzige Beweismittel offensichtlich war, entbrennt die Diskussion hierüber nun wieder neu. Warum?

Sachverhalt:

Der Angeklagte soll einer Neunjährigen zwischen die Beine gefasst haben, mit dem Versuch, sich an ihr zu vergehen. Die Tat sollte sich im November 2013 in der Schweiz, im Hause seines Bruders, ereignet haben. Der Bruder hatte den Fall später mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. Wie im Prozess deutlich wurde, waren der Angeklagte, sein Bruder und dessen Lebensgefährtin familiär miteinander verstrickt.

Der Angeklagte hat nach der Hauptverhandlung den Gerichtssaal in Bautzen als freier Mann verlassen. Zuvor hatte eine Sachverständige die Ergebnisse des Lügendektor-Tests vorgestellt. Der Angeklagte hatte sich dem Test freiwillig unterzogen.

Ergebnis: Dem Test zufolge log der Angeklagte nicht, als er den Missbrauchsfall bestritt. Im Urteil heißt es aber auch, dass die Zeugenaussage des angeblich geschädigten Mädchens die Aussage nicht erhärtet hätte.

Warum ist der Einsatz vielleicht wichtig?

Gerade die Aussage-gegen-Aussage Konstellation birgt die Gefahr, dass dem Opfer immer eher als dem Angeklagten geglaubt wird. Ich habe hier bewusst nicht das Wort “angeblich” beigefügt. Denn nicht jeder, der mir sagt, er sei unschuldig, ist das auch. Doch gerade die Aussagepsychologischen-Gutachten bergen Gefahren über Gefahren. Fehlinterpretationen sind häufiger Fehler. Manchmal (und ich habe das schon erlebt) hat der Sachverständige eine Sympathie für den oder die zu Begutachtende. Manipulation in Gutachten gab es auch schon in Fällen, die ich zu verteidigen hatte.

Vielleicht wäre das mal eine Waffe, die der Verteidigung an die Hand gelegt wird, um dreist lügenden Zeugen das Handwerk zu legen und so manchem Richter, der aus Hass dem Angeklagten oder aus Naivität dem lügenden Zeugen gegenüber, jede Geschichte zur Verurteilung folgen will (und später auch das Urteil so schreibt).

Wie funktioniert der Polygraph?

Polygraphische Untersuchungen basieren auf der Annahme, dass Menschen beim Lügen mindestens geringfügig nervös werden. Auch wenn diese Nervosität dem Gegenüber unsichtbar bleibt, erzeugt sie durch das vegetative Nervensystem unwillkürliche Reaktionen. Dieses momentane Aktiviertheitsniveau des Organismus lässt sich durch entsprechende Messgeräte sichtbar machen und kann aufgezeichnet werden.

Geeignete Reaktionen sind unter anderem:

  • Änderung der Atemfrequenz
  • Änderung des Pulses
  • Änderung des Blutdrucks
  • elektrodermale Aktivität – Änderung des Hautwiderstands durch Schwitzen
  • Zittern

Für eine zuverlässige Bewertung werden mehrere dieser Reaktionen gleichzeitig überwacht. Der Polygraph an sich ist nicht mehr als ein Messgerät, das ebendiese Reaktionen misst und aufzeichnet. Eine Auswertung findet durch das Gerät nicht statt und obliegt allein dem Polygraphisten, der entsprechend ausgebildet wurde. Ein Polygraphist soll in der Lage sein, echte Reaktionen von willentlich herbeigeführten unterscheiden zu können.

ABER!

Ich weiß nicht, ob das “Ding” auch nach hinten losgehen kann. Dazu weiß ich noch zu wenig über den Polygraphen. Kann man ihn manipulieren? Insbesondere interessiert mich, ob es Fehlerquellen gibt.

ABER  ABER!

Die Aussagen eines Lügendetektors sind zwar bisher wissenschaftlich nicht haltbar.

  • Der Einsatz ist aber immer freiwillig. Es gibt keinen Nachteil für Angeklagte, die sich verweigern.
  • Das Ergebnis wird nie zu Ungunsten des Angeklagten gewertet. Im Klartext: Der Lügendetektor kann bisher nur Entlastungsmittel sein.

Auch das Oberlandesgericht Dresden äußerte sich schon einmal in einem anderen Verfahren per Beschluss:

„Um einen Unschuldigen zu entlasten, ist die Untersuchung mit Polygrafen in Sorge- und Unterhaltsverfahren ein zulässiges Mittel“.

Vielleicht sollte man dem Polygraphen eine Chance geben…

Ergänzung: Weiterführend auch unter STRAFAKTE.de (erschien etwas früher als mein Artikel 😉 ) Den Artikel kann ich nur wärmstens empfehlen. Daran sieht man, dass es Strafverteidiger mächtig interessiert, neue Mittel zu finden, um der Wahrheit eine Gasse zu bahnen, wenn Zeugen dreist lügen und Gerichte dem angeblichen Opfer / oder Opferzeugen glauben wollen.

www.penneke.de

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3 Gedanken zu „Im Zweifel für den Lügendetektor!“

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