Schlagwort-Archive: Thomas Penneke

8 von 10 Vergewaltigungen vorgetäuscht

Die Ostsee-Zeitung meldete am 11.09.2015: 173 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hatte die Kriminalpolizei-Inspektion (KPI) Rostock in diesem Jahr bereits erfasst. 2014 waren es 262 Fälle. Mehr als 80 Prozent davon wurden laut Polizei auch aufgeklärt. In acht von zehn Fällen stellte sich heraus, dass die Sexualdelikten nur vorgetäuscht waren. 8 von 10 Vergewaltigungen vorgetäuscht weiterlesen

Warte, warte nur ein Weilchen….

Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann (* 25. Oktober 1879 in Hannover; † 15. April 1925) war ein Serienmörder, der wegen Mordes an 24 Jungen und jungen Männern im Alter von 10 bis 22 Jahren vom Schwurgericht Hannover am 19. Dezember 1924 zum Tode verurteilt wurde. Was war geschehen und warum habe ich eine solche Überschrift gewählt? Warte, warte nur ein Weilchen…. weiterlesen

Entschädigung wegen zu kleiner Haftzelle

Ist die Haftzelle zu klein, wird es menschenunwürdig. Der Gefangene kann dafür eine Entschädigung verlangen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht steht online und wird wohl für einigen Zündstoff sorgen, wenn die Zellen mal nachgemessen werden….
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Bundesverfassungsgericht stärkt Strafverteidiger

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss die Rechte von Strafverteidigern gestärkt, die sich dem Verdacht der Geldwäsche ausgesetzt sehen. Die Verfassungsrichter haben klargestellt, dass der Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand der Geldwäsche, § 261 Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) in solchen Fällen verfassungskonform auszulegen ist. Demnach machen sich die Juristen bei der Annahme von Honoraren aus illegalen Geschäften ihrer Mandanten nur dann strafbar, wenn sie die Herkunft des Geldes sicher kennen (Beschl. v. 28. Juli 2015, Az. 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14). Normalerweise kann sich wegen Geldwäsche bereits derjenige strafbar machen, der einen illegalen Hintergrund für möglich hält. Bundesverfassungsgericht stärkt Strafverteidiger weiterlesen

URTEIL FÜR DEN FILMENDEN ARZT

OSNABRÜCK. Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat in dem Strafverfahren gegen einen 62-jährigen Allgemeinmediziner aus Osnabrück ihr Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde (u.a.) wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 58 Fällen, sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 12 Fällen, öffentlichem Zugänglichmachen von Kinderpornografie in 12 Fällen und wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem sprach die Kammer ein dreijähriges Berufsverbot aus und gab dem Angeklagten auf, insgesamt 75.000,- € an drei gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.

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