Reporter vor Gericht

Es stehen zwei Redakteure des Hamburger Abendblattes vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, wörtlich aus einer Strafakte zitiert haben. Der Prozess soll heute nach meinen Recherchen beginnen. Auf ein Wort von mir…..

“Unter Investigativ-Journalisten ist es ein offenes Geheimnis, dass in Fällen der Zitierung aus Ermittlungsakten höchst unterschiedlich verfahren wird. Während einige Leitmedien seit vielen Jahren dies immer wieder praktizieren und in aller Regel nicht belangt werden, trifft es weit häufiger regionale Medien, die sich nicht auf eine vergleichbare publizistische Macht stützen können. Einer der Gründe hierfür ist, dass solche Verfahren stets erst auf Antrag und in aller Regel von den Staatsanwaltschaft selbst in Gang gesetzt werden. Besonders die Hamburger Ermittlungsbehörde steht dabei im Ruf, besonders schnell gegen Lokalreporter aktiv zu werden.”

Dies ist bei meedia.de zu finden. Der Prozess soll heute nach meinen Recherchen beginnen.

Nun steh ich auch ein für die Pressefreiheit. Selbst habe ich aber die hässliche Fratze der “freien” Presse schon des Öfteren gesehen – in meinen Kriminalfällen oder an meiner Person. Förderlich ist das zitieren aus Strafakten auch nicht. Es verzerrt den Prozess und die Wahrnehmung und die Reporter spielen sich zuerst als Richter und Henker auf. Das beste Beispiel ist BILD. Ich will nicht schon wieder auf dem Fall des Herrn Kachelmann rumreiten. DAS ist das beste Beispiel für die Macht, die die Medien versuchen auszuüben.

Das Geheule, dass es meist nur Lokalpresse träfe, kann ich nicht verstehen. Nur, weil es die Großen machen und davon kommen, heißt es noch lange nicht, dass es auch bei den Kleinen Anwendung findet.

Aus Sicht des Angeklagten finde ich es richtig und wichtig auch der Presse Einhalt zu gebieten. Gesetz ist nun einmal auch Gesetz. Und auch das Strafgesetzbuch gilt für Journalisten wie für Bürger. Das sollte die Presse sich einmal auch bewusst werden.

Rechte anderer dürfen nicht mit Füßen getreten werden. Hier geht es nämlich nicht um das Informationsinteresse, sondern um das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten/Angeklagten. § 353 d StGB gibt es hier zum Nachlesen.

Thomas Penneke

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