Sinnlose Behandlung einer Katze

Das Amtsgericht Hannover verhandelt heute über eine Klage auf Rückerstattung von 1.712,55 € Behandlungskosten gegen eine hannoversche Tierklinik. Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Falschberatung und Falschbehandlung geltend.

Der Kläger ließ im Frühjahr 2014 seinen 8-jährigen Kater Lucek bei der Beklagten behandeln. Der Kater war etwa zwei Jahre zuvor an FIV -sog. Katzenaids- erkrankt. Im Frühjahr habe der Kater erheblich an Übelkeit gelitten, sei müde und schwach gewesen. Der behandelnde Tierarzt habe prognostiziert, dass es der Kater wohl nicht schaffen werde, habe aber eine nochmalige Untersuchung bei der Beklagten angeregt.

Am 28.4.2014 wurde Lucek bei der Beklagten untersucht, die drei beteiligten Ärztinnen sollen geraten haben, dass bei Vorliegen von FIV eine weitere Behandlung unterbleiben und der Kater in Ruhe sterben dürfen solle. Der Kläger sei hiermit einverstanden gewesen. Lucek verblieb noch einen Tag bei der Beklagten, da noch ein FIV-Test habe durchgeführt werden sollen. Am nächsten Tag sei der Kläger angerufen worden und man habe ihm mitgeteilt, dass der Kater FIV negativ sei, also nicht an Katzenaids leide. Er könne mit erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen gerettet werden. Vor diesem Hintergrund sei der Kläger zu der weiteren Behandlung bereit gewesen. Jucek sei vom 29.4. bis zum 15.5.2014 mit allen erdenklichen Medikamenten behandelt worden, obwohl seine Laborwerte sehr schecht gewesen seien und sich weiter verschlechtert hätten. Am 16.5.2014 sei bei zwei Bluttests erneut der FIV-Virus nachgewiesen und seitens der Beklagten die Einschläferung von Lucek empfohlen worden. Der Kläger macht geltend, die Behandlungskosten iHv. 1.712,55 € aufgrund der Falschberatung durch die Beklagte sinnlos aufgewandt zu haben.

Die Beklagte macht geltend, dass die Behandlung in Absprache mit dem Kläger zur Verbesserung des Allgemeinzustandes habe durchgeführt werden sollen.

Az: 565 C 6652/15

Thomas Penneke

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