Reporter wurden freigesprochen

Der NDR meldete im Hamburg – Journal, dass die Reporter vom Vorwurf des § 353 d StGB freigesprochen wurden. 

Der Link zum Report über die Reporter befindet sich hier.

Ich kenne die Akten nicht. Die Angabe der Falschberatung durch Rechtsanwälte musste unweigerlich zum Freispruch führen. Es nennt sich Irrtum. Ob der vermeidbar gewesen wäre, dass musste das Gericht prüfen. Die Reporter wurden freigesprochen.

Thomas Penneke

logo blog.001