Selbstversorgung im Maßregelvollzug

Ein im Maßregelvollzug Untergebrachter hat grundsätzlich das Recht, sich selbst zu versorgen. Er ist nicht zwingend verpflichtet, sich einer in der Maßregelvollzugsklinik bereits bestehenden “Selbstversorgergruppe” anzuschließen.

Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 28.07.2015 entschieden und die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Antrag eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Bildung einer “Selbstversorgergruppe” zurückverwiesen.

Mehr in der PM des Oberlandesgerichts Hamm

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