Schlagwort-Archive: Strafverteidiger

Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke)

UhrFür das Amtsgericht Schwerin und für das Landgericht Schwerin genügt zur Begründung des Haftbefehls bzgl. der Wiederholungsgefahr auch das Heranziehen einer letzten Verurteilung aus dem Jahre 2006. Die Amtsrichterin selbst feragt sich und dies teilte sie mir mehrfach telefonisch als auch in zwei Haftverkündungsterminen mit, was Besonderes im Leben meines Mandanten sich verändert hat, dass er so positiv durch das Leben seit 2006 kam. Sie kam zu dem Schluss, dass es eine solche positive Veränderung gegeben haben muss, denn sie kannte den Mandanten bis 2006 nur als sehr aggressiven Menschen. Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke) weiterlesen

Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Neuruppin hob einen Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin auf, in dem die Beiordnung des Verteidigers zum Pflichtverteidiger abgelehnt worden war. Das Amtsgericht war der Meinung, dass der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nicht als schwer einzuschätzen sei Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung weiterlesen

Alltäglicher Wahnsinn Mannschaft der Redskins soll sich umbenennen

Die Washington Post (WP) berichtete am 9. Februar 2014 über den alltäglichen Rassismus in den USA und wie man ihn bekämpft. Nun: “Redskins”! Die altehrwürdige Mannschaft der NFL soll sich umbenennen. “Redskins” als Name ginge nicht mehr. Das sei ein rassistisches Wort/Begriff.

Aha!  Bin ich wieder klüger.

https://twitter.com/rapenneke/status/432996724500885504

http://www.washingtonpost.com/blogs/football-insider/wp/2014/02/09/nfl-faces-pressure-from-congress-to-change-redskins-name/

“New American Indians” könnte man die alten “Redskins” nennen.

Doch allen Ernstes: Was ist eigentlich mit den Frauen? Warum haben diese Wortrassisten auch die Frauen von der Mannschaft ausgesperrt?

Ich bin für gemischte Mannschaften. Man sollte hier in Deutschland auch eine Quote einführen. Fußball wird dann richtig interessant.

 

Hallo! Grüne! Ihr seid dran!

 

Ich helf auch gern mit Vorschlägen…

 

Der kranke Wahnsinn aus Europa schwappt über. Mir schmecken Negerküsse und Mohrüben trotz alledem immer noch! Ich lass mir die Königsberger Klopse und mein Zigeunerschnitzel nicht nehmen.

Irgendwie werden alle immer bescheuerter (mit Ausnahme des Lesers dieses Blogs – es sei denn, er will mich aufklären, dass ich kein Fleisch mehr essen dürfte und mein Kind sich sein Geschlecht gefälligst selbst aussuchen soll).

 

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Blog des Fachanwalts für Strafrecht Penneke aus Rostock

Der bisher nicht genügend aktualisierte Blog geht nun richtig online. Ich werde ihn nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Dies bin ich den vielen Nachfragen per eMail und facebook schuldig.

 

Ich werde hier immer Entscheidungen veröffentlichen, die ich selbst erhalten habe oder mir andere Kollegen zusenden oder von mir bei meiner Recherche im Internet “entdeckt” werden. Auch die von mir viel geschätzte juristische Zeitschrift StRR (Strafrechtsreport) werde ich auch zitieren. Ein Muss für jeden Strafverteidiger.

 

Wenn jemand Anmerkungen oder Fragen hat, dann wende er/sie sich doch vertrauensvoll an mein Büro. Frau Schäfer nimmt Termine unter der derzeitigen aktuellen Nummer: 0381 4996 805 entgegen.

 

Herzlichst und Sport frei!

 

Thomas Penneke (Fachanwalt für Strafrecht)

Schufaermittlungen = Geschäftsgeheimnis (BGH)

Penneke

Methoden der Schufaermittlungen bleiben geheim!

 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat hierzu am 28. Januar 2014 entschieden. Ein brauchbarer Artikel findet sich bei Spiegel.de

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-was-verbraucher-wissen-muessen-a-945965.html

Der Bundesgerichtshof lässt den Bürger weiter “transparent” sein, während die “Transparent-Macher” ihre Methoden geheim halten dürfen.

Naja…..

Bedenklich Ihr/Euer Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

BtMG – Café – Strafverteidiger Penneke erzielt Einstellung

20. Februar 2013 (Verhaftung):

Einem Cafe-Besitzer wird der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Mit ins Boot wurde meine Mandantin durch die Staatsanwaltschaft gezogen. Obwohl sie umfangreich geständig sich einließ, wurde sie mit dem Hauptverdächtigen angeklagt und zwar mit 11 Anklagepunkten. Sie hatte sich leider vorher noch keines Verteidigers versehen und ging ohne Beistand zu den  Vernehmungen und redete sich um Kopf und Kragen.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/haftbefehl-gegen-drogendealer-der-in-caf–handelt,10809148,22003412.html

Juli 2013 (Anklage):

Die Anklage gegen den Cafe-Besitzer und meine Mandantin wird erhoben. Insgesamt handelte es sich um 18 Anklagepunkte von denen 11 Vorwürfe meine Mandantin betrafen. Ich werde von der Angeklagten mit der Verteidigung beauftragt.

6. August 2013 (Prozessauftakt und Urteil/Einstellung):

Zum Prozessauftakt schwiegen die Angeklagten. Es folgte ein Deal. Der eine Angeklagte wurde letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde gegen Auflagen  eingestellt.

 

Das war ein kurzer Prozess!

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)