Methoden der Schufaermittlungen bleiben geheim!
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat hierzu am 28. Januar 2014 entschieden. Ein brauchbarer Artikel findet sich bei Spiegel.de
Der Bundesgerichtshof lässt den Bürger weiter “transparent” sein, während die “Transparent-Macher” ihre Methoden geheim halten dürfen.
Naja…..
Bedenklich Ihr/Euer Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)