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Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke)

UhrFür das Amtsgericht Schwerin und für das Landgericht Schwerin genügt zur Begründung des Haftbefehls bzgl. der Wiederholungsgefahr auch das Heranziehen einer letzten Verurteilung aus dem Jahre 2006. Die Amtsrichterin selbst feragt sich und dies teilte sie mir mehrfach telefonisch als auch in zwei Haftverkündungsterminen mit, was Besonderes im Leben meines Mandanten sich verändert hat, dass er so positiv durch das Leben seit 2006 kam. Sie kam zu dem Schluss, dass es eine solche positive Veränderung gegeben haben muss, denn sie kannte den Mandanten bis 2006 nur als sehr aggressiven Menschen. Wiederholungsgefahr wegen einer Tat von anno dazumal! (von Rechtsanwalt Thomas Penneke) weiterlesen