Auf ein Wort: Staatsanwalt verurteilt! Richtig so!

Ein Freiburger Staatsanwalt ließ Akten einfach liegen, Straftäter kamen deshalb davon. Nun ist der Jurist verurteilt worden. Der sich bis jetzt im bezahlten Urlaub befindliche Mann muss zusätzlich dienstrechtliche Konsequenzen fürchten.

Zwei der insgesamt sechs Fälle sollen durch die Schuld des Staatsanwaltes verjährt sein, so das Gericht in seinem Urteil. Diese zwei Straftäter, deren Schuld zweifelsfrei belegt gewesen sei und die sogar auch schon gestanden hatten, könnten deshalb nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

In vier Fällen sei eine Verurteilung von Tätern noch gelungen. Durch die lange Verfahrensdauer seien die Urteile aber milder ausgefallen.

Es ging dabei angeblich um Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Betrugs, versuchten Totschlags, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs in der Zeit von 2005 und 2012.

Saubere Arbeit in der Juristerei sieht anders aus!

Das erinnert mich an die Verfahrensverschleppung in einem Mordfall, der vor dem Bremer Landgericht verhandelt hätte werden müssen. Der Bremer Bunkermord war 1999 geschehen. Die Anklage lag dem Gericht seit 2000 vor. Geschehen ist nicht. Der LAWBLOG berichtete seinerzeit darüber. Damals vermeldete das Gericht sein Bedauern und meinte jetzt die Verjährung überprüfen zu müssen. Hiernach werde man prüfen, ob man nach so langer Zeit, den Angeklagten überhaupt noch die Tat nachweisen könne.

Wie schafft man so was? Oder eher: Warum schafft man das nicht? Was geht in einem solchen Kopf vor?

Warum wird man dann überhaupt Staatsanwalt, wenn man den Aufgaben nicht gewappnet ist? Eine Anklage nach Geständnis schreiben … Einfacher gehts wohl nicht.

Mit der Strafe ist er noch recht glimpflich davongekommen. Man versetze sich in die Köpfe der Opfer. Was denken die über die deutsche Justiz?

Thomas Penneke

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