Fahrerlaubnisentzug bei Konsum einer Kräutermischung mit harter Droge

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Einmaliger Konsum einer Kräutermischung rechtfertigt zum Fahrerlaubnisentzug!

Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 1 L 669/15.TR):

Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, die Fahrerlaubnis entziehen darf. Dies gelte unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, so das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren.

So zum Weiterlesen bei Beck-Online:

Bei synthetischen Drogen wisse der Konsument zudem regelmäßig nicht, welche Substanzen er überhaupt in welcher Zusammensetzung und in welcher Konzentration einnehme. Wegen der typischen Verstrickung in eine Szene entwickelten sich oft Konsummuster, die eine strikte Trennung von Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen von vorneherein unmöglich machten. Aufgrund des stark erhöhten Risikopotenzials verbiete sich eine Gleichbehandlung derartiger Drogen mit THC. Von solchen Stoffen gehe ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr aus, was regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich mache.

 

Also Augen auf auch bei den “Kräutermischungen”. Man sollte sich immer informieren, welche Substanzen darin enthalten sind. Abgesehen davon, ob die “Kräutermischungen” gesund oder ungesund sind: Nach dem Konsum sollte man in jedem Fall den Straßenverkehr meiden!

 

Thomas Penneke

Fachanwalt für Strafrecht

 

#Penneke #Anwalt #Strafrecht #Rostock