Maßregelvollzug darf körperliche Nähe zwischen Mann und Frau nicht pauschal unterbinden.
Auch im Maßregelvollzug dürfen körperliche Zuwendung und Intimität nicht pauschal untersagt werden – jedenfalls nicht ohne konkrete Gefahr. Das Kammergericht hebt entsprechende Verbote jetzt auf.
KG Berlin, Beschluss vom 03.06.2025 – 5 Ws 49/25 Vollz (Beschluss wird in gesondertem Beitrag vollständig veröffentlicht)
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Das BVerfG hat die Verwerfung einer Revision durch den BGH aufgehoben, weil nicht erkennbar war, worin der behauptete Vermögensschaden liegen sollte – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Beschluss vom 09.04.2025 – 2 BvR 1974/22).
Eine brutale Attacke im Tattoostudio – mit Schlagwerkzeugen und Möbelstücken. Trotzdem ist nicht jede Gewalttat gleich eine räuberische Erpressung. Das BVerfG bremst den BGH: Ohne konkreten Vermögensschaden gibt es keinen Straftatbestand – und auch keine einfache Revisionserledigung.
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Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein
Nach jahrelanger “Beobachtung” erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Die Begründung: Angriffe auf die Menschenwürde und eine völkisch-exklusive Ideologie, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sei.
AfD rechtsextrem eingestuft – das ist nun nicht mehr bloß eine Frage der politischen Debatte, sondern das “Ergebnis” einer “Neubewertung” durch den Verfassungsschutz. Nach mehrjähriger “Prüfung” kommt das Bundesamt zu ihrem extremen Schluss: “Die Partei verfolgt in gesichertem Maße Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.” Was bedeutet das politisch – und vor allem juristisch?
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Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung setzt eine umfassende Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht voraus. Wird eine solche Abwägung nicht vorgenommen, liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor. (BVerfG, Beschluss vom 16.01.2025 – 1 BvR 1182/24).
Mandantin darf Anwalt als inkompetent bezeichnen! weiterlesen →
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: EncroChat-Daten, die in Frankreich gewonnen wurden, dürfen in deutschen Strafverfahren genutzt werden. Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht (Beschl. v. 01.11.2024 – 2 BvR 684/22).
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Der Thüringer VerfGH entschied, dass die Landesregierung AfD-Abgeordneten teilweise Auskunft über Verfassungsschutz-Aktivitäten geben muss. Die bloße Anzahl der Accounts und Gruppen ist nicht geheimhaltungsbedürftig (Urteil vom 20.11.2024 – VerfGH 21/23).
Verfassungsschutz muss AfD-Politikern teilweise Auskunft geben weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock