Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein
Nach jahrelanger “Beobachtung” erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Die Begründung: Angriffe auf die Menschenwürde und eine völkisch-exklusive Ideologie, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sei.
AfD rechtsextrem eingestuft – das ist nun nicht mehr bloß eine Frage der politischen Debatte, sondern das “Ergebnis” einer “Neubewertung” durch den Verfassungsschutz. Nach mehrjähriger “Prüfung” kommt das Bundesamt zu ihrem extremen Schluss: “Die Partei verfolgt in gesichertem Maße Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.” Was bedeutet das politisch – und vor allem juristisch?
Sachverhalt
Der Inlandsnachrichtendienst teilte mit, dass sich der Verdacht gegen die AfD „in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“ habe. Ausschlaggebend seien ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und systematische Herabwürdigungen bestimmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere deutscher Staatsangehöriger mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern.
Bereits 2021 hatte das BfV die Partei als Verdachtsfall eingestuft. Damals musste die Behörde mit öffentlichen Aussagen zurückhaltend sein, weil ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig war. Nun liegt eine neue, nicht veröffentlichte, interne Bewertung vor. Diese führt zur Einstufung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch.
Reaktionen und politische Folgen
Die bedeutende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass es keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten gegeben habe. Vertreter der Grünen und der Linkspartei forderten in ersten Reaktionen ein AfD-Verbotsverfahren.
AfD-Vorsitzende Alice Weidel und Tino Chrupalla sprachen von einer „politisch motivierten Kriminalisierung“ und kündigten rechtliche Schritte an. Über die juristische Überprüfung der Einstufung müsste in erster Instanz erneut das VG Köln entscheiden.
Meinung und Schluss
Ein Elefant im Raum – schwer zu übersehen, aber noch schwerer sauber zu sezieren. Die Entscheidung des BfV ist eine Zäsur – doch sie wirft Fragen auf: Denn das zugrunde liegende Gutachten bleibt unter Verschluss. Ich soll also glauben, was ich nicht sehen darf? Mich überzeugen lassen, ohne überprüfen zu können? Das erinnert an Schachspielen mit verbundenen Augen.
Wenn die Bundesrepublik eine Partei offiziell als extremistisch einstuft, dann braucht es Transparenz – nicht nur Vertrauen. Wer Grundrechte beschneidet, darf sich nicht hinter dienstlichen Interna verstecken. Wenn das politische Gewicht der Einstufung so schwer ist, dass über ein Parteiverbot laut nachgedacht wird, dann muss jeder Satz des Gutachtens auf den Tisch. Öffentlich. Prüffähig. Streitbar. Andernfalls wirkt selbst ein berechtigter Warnruf schnell wie ein Maulkorbversuch.
So kann man mündige Bürger nicht überzeugen! Dumm und dümmer! CSU – Verbot: JETZT!
Ein Verbot der AfD wäre faktisch der Beweis das unser Staat die demokratische Rechtsnorm verlassen hat.
Ich fürchte mich davor was dann pasieren könnte..
Die Gerichte werden es prüfen, denn sie sind noch handlungsfähig.