Das Oberlandesgericht Rostock sieht die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Schwerin als begründet an und kassiert das Parchimer Anti-Blitzer-Urteil. Das heißt jetzt wohl: Privatfirmen dürfen messen und auswerten. Der Streit geht nun in die dritte Runde. Es wird jetzt neu verhandelt und zwar unter der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Rostock.
“Die Rostocker Richter sehen es aber nicht als „grundsätzlich unzulässig“ an, die Blitzerdaten „durch die Bußgeldbehörde an ein privates Unternehmen zur Aufbereitung und Auswertung für das weitere Verfahren“ abzugeben. Sachverständige mit „ordnungsgemäß“ erlangten Beweismitteln zu beauftragen, sei nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz möglich und werde auch so praktiziert. Als Beispiel nennt das OLG Rostock die Auswertung von Blutproben. Auch der Erlass des Wirtschaftministeriums sehe das vor.” (NNN am 23.11.15)