Wochenrückblick: Silikonbrüste, Reichsbürger, IS, Radfahrer etc.

Einiges war los! Es wurde ein 20 jähriger Mann wegen seiner “vorübergehenden” Mitgliedschaft im IS zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dem Polizeidienst steht die Silikonbrust nicht mehr im Wege. Ein Radfahrer befuhr die A 14. In Rostock ermittelt die Polizei in den eigenen Reihen und “Reichsbürger” sollen vom Verfassungsschutz überwacht werden. Ein Wochenrückblick!

“Vorübergehende” Mitgliedschaft im IS

Justiz Anwalt Strafrecht Rostock Thomas Penneke

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 20-jährigen jungen Mann, der in Deutschland aufgewachsen und sich vorrübergehend in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hatte, zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129 a und b StGB.

Strafmilderungsgründe bieten allgemein gesprochen die Möglichkeit, bei Vorliegen verschiedener erleichternder Umstände den Strafrahmen des gewöhnlich vorgesehenen Straftatbestandes zu unterschreiten. Im Fall der Mitgliedschaft dieses jungen Menschen im IS wurde Folgendes berücksichtigt:


1. Geständnis und Angaben zu Trainings- und Übungsorten des IS
2. freiwillig entschloss er sich nach Deutschland zurückzukehren
3. auf der Flucht wurde er vom IS inhaftiert
4. nach der Flucht aus dem Verließ des IS wurde er von Kurden inhaftiert
5. nach der Flucht aus dem Kurdenverließ wurde er von den Türken inhaftiert.

Silikonbrüste sind kein Hindernis im Polizeidienst !!!

Brüste Thomas Penneke Strafrecht Rostock Anwalt Strafverteidiger Strafverteidigung

Trotz ihrer Brust-Implantate darf eine Dortmunderin Polizistin werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Polizeibehörde hatte versucht, die Einstellung zu verhindern.

Ein Polizeiarzt hatte 2014 noch attestiert, dass die junge Dame wegen der künstlichen Brüste nicht für den Polizeidienst geeignet sei.

Polizeidienstvorschrift PDV 300 gelten Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr als nicht geeignet für den Polizeidienst. Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr durch Angriffe oder Stürze, seien Silikonimplantate zu gefährlich, denn es könnte zu einer Ruptur des Implantats kommen und das Silikon könnte austreten.

Ein Gutachter bescheinigte nun, dass diese Gefahr unter 20 % liege. Darum gewann die Klägerin auch ihre Klage.

Vielleicht stocken jetzt einige Beamtinnen auf. 

ERMITTLUNGEN IN DEN EIGENEN REIHEN

Polizei Anwalt Strafrecht bundesweit Thomas Penneke Rostock

Die Rostocker Polizei ermittelt in den eigenen Reihen: Ein führender Beamter soll ein 13 Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht haben. Der Beamte ist derzeit vom Dienst freigestellt.

Laut Presse soll es zu “Berührungen”, jedoch nicht zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Der Beamte soll das Kind beim Chor kennengelernt haben. Ob es sich hierbei um eine Straftat handelt, wird nun ermittelt.

RADFAHRER AUF DER A 14

autobahn-fahrrad-anwalt-penneke

Ein 86 Jahre alter Wismarer wollte im Oktober 2016 eine Runde mit dem Rad um Wismar drehen. Den Rückweg kannte der rüstige und sportliche Rentner nur über die A 14.

Gegen Fitness ist nichts einzuwenden.

Mit Fahrrad darf man nicht auf die Autobahn, da das Fahrrad keinen Verbrennungsmotor besitzt und auch keine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen kann.

§ 18 Abs.1 Hs. 1 StVO: Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt…

Fahren auf dem Standstreifen ist nicht erlaubt und wird mit 75 EUR und einem Punkt belohnt.

Da das Fahrrad kein Kraftfahrzeug im Sinne der StVO ist, hat der Rentner Schwein gehabt. 😉 Auch, da Gott sei Dank nichts passiert ist.

Es gibt ein Verwarngeld in Höhe von 10 EUR, weil er die Autobahn mit dem nichtmotorisierten Fahrzeug befahren hat.

 

VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL REICHSBÜRGER ÜBERWACHEN

Überwachung 02

In der Presse war zu lesen, dass der Verfassungsschutz nun die sogenannten “Reichsbürger” mehr ins Visier nehmen will/soll.

Noch im September 2015 hatte das Innenministerium auf eine Anfrage, warum die Bewegung nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde, argumentiert, dass eine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ nicht existiere und die Aktivitäten in jedem Einzelfall zu prüfen seien.

Nun ja, der Verfassungsschutz ist die Kompetenz in Person. Der innerdeutsche Geheimdienst war schon fähig, die Morde des NSU rechtzeitig zu melden und zu verhindern, die Akten zum NSU vor Vernichtung zu schützen und ordentliche Aufklärungsarbeit in den Ausschüssen zu fördern.

Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. Naja, jede Behörde braucht ihre Existenzberechtigung ohne Konsequenzen beim Versagen.

Thomas Penneke

logo blog.001

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert