Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung, Herr Grebe!

Was ist denn hier los? Meine Meinung gebe ich am Schluss mal wieder, denn diese Klage ist an Irrsinn nicht zu überbieten. Nicht mal das Prinzip ist erkennbar. Es ging um die kostenlose Nutzung von Toiletten auf der Autobahn. Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe will bei Raststätten an Autobahnen kostenlos auf die Toilette gehen – und hat deshalb das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Warum sollten die auch umsonst sein, Herr Grebe.

Nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz:
 
Toiletteneinrichtungen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten müssen nicht kostenlos genutzt werden können. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17.11.2017 hervor, mit dem eine entsprechende Klage bereits als unzulässig abgewiesen wurde (VG Koblenz Az.: 5 K 1284/16.KO).
 
Die Klage war unzulässig, da der Antrag zu unbestimmt war. Mh?! § 88 VwGO sagt doch, dass ermittelt werden muss, was der Kläger will. Aber egal! Der Kläger war auch nicht klagebefugt. Es sei nicht erkennbar, dass er einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Toilettenbenutzung haben könnte, den das Land erfüllen müsste. Ein solcher Anspruch folge nicht aus einem von der Bundesrepublik Deutschland mit der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen geschlossenen Rahmenvertrag aus dem Jahr 1998. Dieser Vertrag sei mittlerweile gekündigt worden. Auch Aspekte der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs könnten den geltend gemachten Anspruch nicht vermitteln.
 
Eine Beschwer (passt irgendwie) lag nicht vor, denn der Kläger hätte auch öffentliche Toiletten nutzen können. Angeblich gebe es 43 öffentliche Toiletten, die der Kläger hätte nutzen können. Das werden bestimmt die Dixie und anderen Toiletten sein, die sich nicht an einer Tankstelle oder sonstigem befinden.
 
Daseinsvorsorge und Menschenwürde gebieten aber auch keine kostenlose Toilettenbenutzung. Insoweit sei in der Rechtsprechung geklärt, dass Leistungen der Daseinsvorsorge oder die Wahrnehmung von aus den Grundrechten sich ergebenden Teilhaberechten nicht kostenlos sein müssten.
 
Na dann Herr Grebe, nicht so geizig sein. 70 Cent rein und ab geht die Post. 50 Cent mit einem Kaffee am Tresen wiederholen und würdigen, dass es Menschen gibt, die das Klo putzen. Die sollen auch bezahlt werden.
 

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