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Facebook darf als “Hassrede” eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren

Facebook darf als “Hassrede” eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren, das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 25. Juni 2018 (15 W 86/18) entschieden. Der Kommentar sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Einordnung des Kommentars als sogenannte “Hassrede” durch Facebook war durch das Oberlandesgericht nicht zu beanstanden.

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