Auf ein Wort Frau Hoffmeister: Haftentschädigung

Plötzlicher Populismus macht sich auch im Justizministerium von MV breit. Da meckern Strafverteidiger schon seit Jahren, dass die Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte viel (viel) zu gering sei und wurden ignoriert. Da war der Stand 2008 noch bei 11 EUR pro Tag, für den man “entschädigt” wurde. Schon damals ein Witz.
 
Und nun? Es gibt sage und schreibe, nach einer dementsprechenden Gesetzesänderung, 25 EUR. Auch das ist lächerlich!

Genau das fanden alle, die sich mit den Menschen in Haft (ihren Sorgen und Nöten, ihrer Angst und Psyche) tagtäglich zu tun haben, lächerlich, wenig “entschädigend” – eher erniedrigend und das nicht nur, weil jetzt ein “Essensgeld” seinen Abzug fand.

 

Ja, denn der Gefangene wurde ja schließlich auf Staatskosten verpflegt. Ein Hoch auf die Cleverness dieses Staates, der seine Bürger auch im Knast ordentlich für mehr als 4 EUR am Tag versorgen kann!

 
In der Zeitung wird Frau Hofmeister heute wie folgt zitiert:
“Diese 25 EUR sind nicht ausreichend. Es ist Zeit für eine Anpassung.”
(NNN 26.1.2018)
 
Es wird berichtet, dass im Jahre 2013 62 Menschen in MV unschuldig in Haft gesessen hätten. Dafür hätte das Land doch tatsächlich (Achtung! Ironie) 107.000 EUR als Entschädigung gezahlt. Im Jahre 2017 waren es 28.800 EUR.
 
Es waren wohl weniger Unschuldige in Haft – oder wurden einfach mehr verurteilt? Zur Leichtigkeit einer Verurteilung und der Schwierigkeit des Freispruchs komme ich in einem anderen Beitrag.
 
Frau Katy Hoffmeister, hoffentlich bleibt dies nicht nur ein Lippenbekenntnis in Zeiten von härteren Wahlkämpfen, einen wenig besiedelten Flächenland MV und sinkendem Glauben an den Rechtsstaat.
 
Selbst 100 EUR halte ich für zu wenig. Der unschuldig Inhaftierte verliert meist mehr als “nur” Geld. Familie, Freunde, Job, Ansehen, Ehre, etc ….. Selbst bei der Entschädigung der Anwaltskosten mosert der brave – der Landeszentralkasse hörige – Richter rum. Klar! War ja nicht so schlimm. Ist wohl ein Übel, dass der Bürger für den Rechtsstaat erbringen muss (Achtung! Ironie), Frau Hoffmeister. 
 
Vielleicht denkt dann der eine oder andere Richter auch mal über einen voreilig vom Haftantrag der Staatsanwaltschaft abgeschriebenen Haftbefehl länger nach.
Mehr Empathie zumindest im Umgang mit der Freiheit von Menschen sollte der Jurist üben!
Thomas Penneke
Rechtsanwalt
 

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Dieser Beitrag hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt auch nicht die ausführliche Beratung durch einen Strafverteidiger.

DESWEGEN: Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich via eMail.

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