Es passierte! Der unbescholtene Bürger erhält von der Stadt einen Bußgeldbescheid, weil er zu schnell gefahren sei. Er sieht sich das Bild an und erkennt darauf … sich nicht. Es ist auch nicht sein Nummernschild. Der ganze Bescheid scheint falsch zu sein!
Der Blitzer auf Crivitzer Chaussee ist soweit den Mecklenburgern bekannt (Achtung auf dem Bild ist ein anderer Blitzer abgebildet 😀 ). Doch manchmal fährt man trantütelig auch da rein. Insgesamt wurden 300 Autofahrern Bescheide zugestellt, weil sie zu schnell gefahren seien.
Es wurden aber in der Behörde beim Ausstellen der Bescheide die Halterdaten falsch zugeordnet. Dies geschah eine ganze Woche lang.
Wie kann das passieren? Ein Rätsel! 😉
Gute Nachricht für die betroffenen Autofahrer: Die Bescheide mit den falschen Fotos müssen nicht bezahlt werden. Die schlechte: Es gibt neue, korrigierte Bescheide.
Dumm nur, dass da einer von den 300 Betroffenen nicht die Klappe halten konnte. Hätten nur alle gegen die Bescheide Einspruch eingelegt und abgewartet, was ein Richter dazu sagt….. Aber hätte hätte Fahrradkette.
Denn an die Verjährung hätte man auch noch denken können:
Es verjährt die Frist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26 Abs. 3 StVG nach drei Monaten. Das heißt, innerhalb dieser drei Monate muss die Behörde den Bußgeldbescheid erlassen und ihn dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt haben. Manchmal unterbricht diese Verjährung aber auch. Das kann maximal einmal passieren. Spätestens verjährt der Bußgeldbescheid also nach sechs Monaten. Eine Verjährungsunterbrechung kann zum Beispiel eintreten, wenn die Behörde den Anhörungsbogen, der gewöhnlich vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid bei dem Fahrzeughalter ankommt, versendet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an mich. 😉