THC bei 1,0 ng/ml genügt, um den Lappen zu verlieren!

Mangelndes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum weiterhin ab THC-Wert von 1,0 ng/ml anzunehmen (VG Gelsenkirchen 20.01.2016 – 9 K 1253/15). Oh mein Gott! Passt auf, wenn Ihr Kiffer seid!

Mangelndes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum, das bei gelegentlichen Konsumenten zum Führerscheinverlust führt, ist auch weiterhin schon ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum anzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 20.01.2016 in fünf Verfahren entschieden und es abgelehnt, der neuen Empfehlung der Grenzwertkommission (3,0 ng/ml) zu folgen.

Damit kann ich allen nur raten, vorsichtig zu sein. Fahrt nicht, wenn Ihr vorher konsumiert habt. Lasst genug Zeit vergehen, je nach Menge des Konsums.

Vor allem fahrt nicht, wenn Ihr gerade gekifft habt.

Wenn Ihr dennoch erwischt wurdet, dann wendet Euch schnell vertrauensvoll an einen Strafverteidiger. Es ist immer schwierig in diesen Fällen, um den Lappen zu kämpfen, doch es ist nicht immer aussichtslos.

Man gewinnt auch mit guten Ideen und Argumenten. 😉 Meldet Euch!

Thomas Penneke

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