Panzer, Dschungelcamp, Handy und “Eier in der Hose”

Und wieder” war die Woche einiges los. Das Handy verrät über uns mehr, als wir denken. Dabei ist gerade nicht der Speicher innen sondern außen interessant. Zu den Feiertagen habe ich einen Vorschlag für ein kindergerechtes passendes Kriegsspielzeug. Wer “Eier hat” braucht sich nicht verstecken oder? Und wer krank ist, der soll sich auch für das Dschungelcamp krankschreiben.

DAS HANDY VERRÄT DEINEN LEBENSTIL

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Schminkst Du Dich? Trinkst Du harte Sachen oder nur Bier? Hat Dein Arzt Dir Medikamente verschrieben und nimmst Du sie ein? Nimmst Du Betäubungsmittel ein?

Das Handy wird das bald der Ermittlungsbehörde helfen. Schmutzspuren auf dem Handy liefern nämlich wichtige Informationen über den Benutzer. Hautpartikel und sonstiger Schmutz am Handy können ausgewertet werden.

In einer Studie wurde ein “Schatz” an chemischen Informationen der Besitzer von ausgewerteten Handys gefunden. Unter anderem wurden Reste von Cremes gegen Entzündungen oder Pilze, Spuren von Mitteln gegen Haarausfall oder Depressionen sowie von Augentropfen gefunden. Kleinste Moleküle wurden festgestellt.

!!! ICH WÜNSCHE ALLEN FROHE FESTTAGE UND TOLLE GESCHENKE !!!

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Was sagt Ihr zu so einem Geschenk? Habe ich gerade auf Amazon gefunden. Ich war begeistert und wollte auch mit diesem screenshot einfach mal allen frohe Weihnachten wünschen und die daran erinnern, die noch nichts zum Nikolaus im Stiefel hatten.

DANN SEID IHR BÖSE GEWESEN 😉

Ich wollte auch noch einmal auf den Beitrag von mir hinweisen, als man im Keller eines Rentners einen Panzer fand. Wer noch Zeit zum Lesen hat:

https://www.blog.strafrecht-mv.de/…/wer-hat-noch-einen-panz…/

“WENN DU EIER HAST, KOMM RUNTER”

Justiz Anwalt Strafrecht Rostock Thomas Penneke

Nachdem der im ersten Stock des Hauses wohnende Angeklagte gegen 24 Uhr durch das Schlafzimmerfenster Personen auf der Straße aufgefordert hatte, leise zu sein, weil er am nächsten Tag früh zur Arbeit müsse, kam es zu gegenseitigen Beleidigungen. Dann forderte ihn der Geschädigte wie folgt auf: „Wenn du Eier hast, komm runter!“ Weil seine Ehefrau diese Äußerung mitbekommen hatte, fühlte sich der Angeklagte in seiner Ehre gekränkt und rief nach unten, dass er runterkomme und sie alle umbringe, nahm dann eine Dekoaxt und ging auf den Geschädigten los. 

Der BGH hierzu: „Ob die Äußerung des Geschädigten „wenn Du Eier hast, komm runter“ als schwere Beleidigung zu verstehen ist, hat der Tatrichter neu zu beurteilen, wobei die Anforderungen nicht zu niedrig anzusetzen sind (BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 – 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582, Fischer, StGB, 63. Aufl., § 213 Rn. 5). Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Angeklagte die Kundgebung des Geschädigten aufgefasst hat, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 – 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300). Maßgebend ist der konkrete Geschehensablauf unter Berücksichtigung von Persönlichkeit und Lebenskreis der Beteiligten (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 213 Rn. 5) der konkreten Beziehung zwischen Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 12. Mai 1987 – 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555) sowie der tatauslösenden Situation (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2004 – 1 StR 170/04, NStZ 2004, 631). Auch wird zu berücksichtigen sein, welche weiteren Beleidigungen im Vorfeld der Tat zwischen den Beteiligten gewechselt wurden und inwieweit der Geschädigte hierbei unmittelbar beteiligt war.“

Was sagt Ihr Männer dazu? Frauen dürfen sich auch äußern. 

FÜR “DSCHUNGELCAMP” KRANKGESCHRIEBEN

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Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat gegen eine Lehrerin aus Soltau einen Strafbefehl wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses beantragt. Das Amtsgericht Soltau hat diesen auch erlassen. Es wurde eine Geldstrafe von 7000,- Euro verhängt. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, beim Schulleiter des Gymnasiums Soltau eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum 07.01. bis 29.01.2016 eingereicht zu haben, obwohl sie wusste, dass eine Erkrankung nicht vorlag. Der Strafbefehl geht davon aus, dass die Lehrerin die von ihr aufgesuchte Ärztin durch wahrheitswidrige Angaben zur Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen eines Erschöpfungszustandes veranlasste, um ihre Tochter im Januar 2016 in das sogenannte „Dschungelcamp” (RTL-Sendung) nach Australien begleiten zu können.

Zuvor war ein von der Beschuldigten für die Zeit vom 11. bis 27.01.2016 beantragter Sonderurlaub abgelehnt worden. Diese hatte dann zunächst einen Arzt aufgesucht, der sie nur für eine Woche krankschrieb. Diese Krankschreibung für eine Woche hätte für die bereits gebuchte Australienreise nicht ausgereicht.

Rausgekommen ist das Ganze, weil Schüler die Lehrerin in einem Videoclip im Internet gesehen haben.

Ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches unrichtiges Ausstellen der Gesundheitszeugnisse hat sich nicht ergeben. Das Verfahren ist daher hinsichtlich der beiden Ärzte eingestellt worden.

Muss man krank sein, um beim Dschungelcamp teilzunehmen oder Schützenhilfe zu leisten? 😏

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen.

www.penneke.de

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