Brandstifter bleibt im Gefängnis

Am vierten Prozesstag des Berufungsverfahrens (“Feuerteufel von Rellingen”) hatte der Angeklagte überraschend die Brandstiftungen vom 8. September 2014 eingeräumt. Er entschuldigte sich, obwohl er keine Erinnerungen an den Tathergang mehr hatte. Der Psychiater hielt ihn für schuldfähig. Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht gefährlich sei.

“Der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Bachmann hält den Angeklagten dagegen sehr wohl für gefährlich. Andre M. leide unter einer angeborenen Psychopathie und weise außerdem Züge einer Persönlichkeitsstörung auf. Der Psychiater urteilte nach Aktenlage, weil der Angeklagte und sein Verteidiger Thomas Penneke eine Zusammenarbeit mit dem Gutachter abgelehnt hatten.”

“Mein Mandant sieht nach dem jetzigen Verfahren die Notwendigkeit einer psychologischen Behandlung ein”, so Verteidiger Penneke. Er hob das “indirekte Geständnis” seines Mandanten hervor und regte eine Bewährungsstrafe an, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte.”

Das Urteil der Berufungskammer von Dienstag kann ebenfalls noch durch eine Revision angegriffen werden. “Ich kann mir das vorstellen. Mein Mandant muss das jetzt erst einmal sacken lassen, dann werden wir beraten”, sagt dazu Verteidiger Penneke.

 

aus Hamburger Abendblatt 21. Oktober 2015

Erwähnt werden muss, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft gescheitert ist. Diese wollte eine höhere Haftstrafe. Die Berufung der Verteidigung wurde auch verworfen. Ob das jedoch eine Niederlage ist, ist immer aus dem Auge des Betrachters zu sehen. 😉

Thomas Penneke

 

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