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Brandstifter bleibt im Gefängnis

Am vierten Prozesstag des Berufungsverfahrens (“Feuerteufel von Rellingen”) hatte der Angeklagte überraschend die Brandstiftungen vom 8. September 2014 eingeräumt. Er entschuldigte sich, obwohl er keine Erinnerungen an den Tathergang mehr hatte. Der Psychiater hielt ihn für schuldfähig. Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht gefährlich sei. Brandstifter bleibt im Gefängnis weiterlesen