Ausschluss für Schüler war rechtens
Wer in der Schule mit Waffen handelt, wird ausgeschlossen – zu Recht. Das VG Koblenz bestätigt den temporären Schulausschluss eines 14‑Jährigen wegen Verkaufs eines Schreckschussrevolvers (VG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 L 535/25.KO).
Klingt wie aus einem schlechten Gangsterfilm, war aber Schulrealität in Rheinland-Pfalz: Ein Schüler verkauft einem Mitschüler eine ungeladene Schreckschusswaffe – und steht wenig später vor dem Verwaltungsgericht. Das VG Koblenz hat nun klargestellt: Das kann man nicht einfach mit einem Elterngespräch klären. Wer so handelt, gefährdet den Schulfrieden.
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Das VG Greifswald entscheidet: Ein Polizeieinsatz in der Schule aufgrund von TikTok-Posts einer Schülerin war unverhältnismäßig und rechtswidrig (VG Greifswald, Urteil vom 01.07.2025 AZ: n.n.).
Eine 16‑jährige Schülerin wird während des Unterrichts abgeführt – wegen TikTok-Posts. Politisch hoch aufgeladen, medial virulent, sogar Elon Musk reagiert. Doch das Verwaltungsgericht Greifswald stoppt die Exekutive: Die Maßnahme war nicht verhältnismäßig, der Polizeieinsatz unrechtmäßig.
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Wer während der Schulzeit mit hemmungsloser Gewalt auf einen Obdachlosen eintritt, darf sofort von der Schule verwiesen werden (VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2025 – 18 L 1171/25).
Zentrale Prüfungen? Fehlanzeige. Für diesen Zehntklässler endete das Schuljahr mit einem Rauswurf. Nach brutalen Tritten gegen einen Obdachlosen urteilte das VG Düsseldorf: Die Entlassung war rechtmäßig – und alternativlos.
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Eltern müssen handeln, sagt das OVG NRW
Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).
Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?
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Erschütternd, was Gestern in der örtlichen Presse zu lesen war. Ein “Mobbing-Skandal” soll an einer Regionalschule in Crivitz (bei Schwerin) vorliegen. 30 Kinder sollen an einem Mobbing beteiligt gewesen sein. Es gehe dabei sogar um sexuelle Nötigungen. Doch die Tatverdächtigen seien zwischen zehn und 13 Jahre alt.
Sex-Mobbing erschüttert Schule in Crivitz! – Doch wer ist schuld? weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock