Wer während der Schulzeit mit hemmungsloser Gewalt auf einen Obdachlosen eintritt, darf sofort von der Schule verwiesen werden (VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2025 – 18 L 1171/25).
Zentrale Prüfungen? Fehlanzeige. Für diesen Zehntklässler endete das Schuljahr mit einem Rauswurf. Nach brutalen Tritten gegen einen Obdachlosen urteilte das VG Düsseldorf: Die Entlassung war rechtmäßig – und alternativlos.
Sachverhalt
Während einer Mittagspause attackierte ein Zehntklässler zusammen mit anderen Jugendlichen einen Obdachlosen. Der Mann lag wehrlos am Boden. Der Schüler trat mindestens achtmal auf ihn ein – teilweise mit Anlauf – und schlug ihm mit der Faust gegen Kopf und Körper. Der Obdachlose stellte keine Bedrohung dar und versuchte lediglich, sich zu schützen.
Die Tat fand während der Schulzeit statt. Der Vorfall verbreitete sich rasch, erschütterte den Schulbetrieb und führte zu einer massiven Störung des Schulfriedens.
Entscheidung / Auswirkungen
Das VG Düsseldorf bestätigte den sofortigen Schulverweis im Eilverfahren. Die Gewalt habe nicht nur die Rechte des Obdachlosen verletzt, sondern auch die Schulaufgaben ernstlich gefährdet. Das Verhalten sei kein „bloß außerschulisches Fehlverhalten“, sondern habe direkt in den Schulalltag hineingewirkt.
Der Schüler habe bereits im Vorjahr einem Mitschüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Gericht sah eine klare Gewaltneigung und betonte: Nur der sofortige Ausschluss könne weiteren Schaden verhindern.
Auch die anstehenden Abschlussprüfungen änderten nichts an der Entscheidung. Eine andere Maßnahme hätte keinen nachhaltigen erzieherischen Effekt mehr gehabt.
Meinung und Schluss
Wer so hemmungslos auf einen Obdachlosen eintritt, gehört nicht in ein Klassenzimmer – und auch nicht in Schutzargumente verpackt. Schulen sind kein Ort für Nachsicht bei roher Gewalt. Und wer als Wiederholungstäter zuschlägt, braucht keine zweite Chance auf dem Schulhof – sondern eine klare Grenze.
Das VG Düsseldorf hat hier nicht pädagogisch gedacht, sondern rechtlich geurteilt. Und das war überfällig. Kein Diplomatisieren, kein Pseudo-Einfühlungsgerede. Nur eine klare Botschaft: Der Schulfrieden ist wichtiger als ein Abschlusszeugnis auf Bewährung.
Ich sehe das ein klein wenig anders. Ja, der Schüler hat ein massives Gewaltproblem und gehört radikal bestraft und dafür gibt es im Gefängnis Therapie Möglichkeiten. Für das, was er tat, gehört er für mich in ein Gefängnis. Doch hier hat nicht nur die Erziehung der Eltern komplett versagt, sondern auch die der Schule. Der Schüler gehört auf jeden Fall bestraft und das auch in einem ordentlichen Maße und der Tat angemessen. Aber auf Kosten seiner Zukunft? Zumindest hätte man ihm die Abschlussprüfung ablegen lassen sollen. In der Hoffnung, dass er sich nach einer Resozialisierung zu einem nützlichen Individuum der Gesellschaft entwickelt. Ich bin deshalb dieser Meinung, weil die Schulen und die Politik erst dieses Verhalten fördern und die Situation an unseren Schulen zum Teil untragbar ist. Die radikale Einwanderungspolitik schafft doch erst diese Probleme und dabei ist es vollkommen egal, ob der Schüler einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Er hat jetzt nicht einmal einen Abschluss, seine Zukunft ist doch jetzt bereits besiegelt. Ja, er hat sich für diese verabscheuungswürdige Tat selber entschieden, dafür gehört er bestraft aber nicht auf Kosten seiner Zukunft und der Zukunft seiner Umwelt.
Nun ja, wir reden hier ja nicht mehr von einem Kleinkind. Und: er ist wiederholt gewalttätig geworden. Und noch einer: Während der Schulzeit!
Ändert sich da Ihre Meinung?