Ein Modegeschäft verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn es seine Auslagen auf einem Warenständer präsentiert, der von einem vierjährigen Kleinkind mit geringem Kraftaufwand gekippt werden kann und der dann die Gefahr erheblicher Verletzungen begründet. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 06.03.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt. Neues aus dem Zivilrecht. 😉
Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigung mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (sog. Schockschaden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken (BGH 20. März 2012 – VI ZR 114/11). Die psychische Gesundheitsbeeinträchtigung weiterlesen →