Polizisten besaßen Kinderpornos und riefen Daten ab

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Entfernung aus dem Dienst rechtens!

Der private Besitz von kinderpornographischen Bild- oder Videodateien hat bei Polizeibeamten wegen ihres Amtes und des in sie gesetzten Vertrauens stets den für eine disziplinarische Ahndung erforderlichen Amtsbezug. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 18.06.2015 in drei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Ich finde: zu Recht!

Im hier beschriebenen Fall geht es nicht um die strafrechtliche Bewertung. Die drei Beamten sind aus dem Dienst “entfernt” worden. Dagegen wehrten sich die Beamten. Sie bekamen nicht (!) Recht.

 

Nachzulesen: BVerwG , Urteil vom 18.06.2015 – 2 C 9.14; 2 C 25.14; 2 C 19.14 PM Nr. 50/2015

Der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme sei in solchen Fällen bis zur Höchstmaßnahme eröffnet, könne also zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen, betonten die Richter. Straftaten aber rechtfertigten disziplinarische Maßnahmen, wenn ein Bezug zwischen den begangenen Straftaten und den mit dem Amt des Beamten verbundenen Pflichten besteht. Beim außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien sei dies bereits für Lehrer entschieden und zwar wegen ihrer spezifischen Schutz- und Obhutspflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gerade bei Polizisten wird dies auch erwartet. Sie sind zum Schutz da.

 

Ein Beamter rief sogar auch ohne dienstlichen Anlass im polizeilichen EDV-System personenbezogene Daten minderjähriger Mädchen ab. Dieser war im strafrechtlichen Verfahren zwar nicht verurteilt worden. Gegen ihn wurde das Verfahren “nur” eingestellt gemäß § 153 a StPO gegen eine Auflage (siehe auch Fälle Ecclestone und Edathy von der SPD). Doch gerade das Abfragen der personenbezogenen Daten der minderjährigen Mädchen führte zur Entfernung aus dem Dienst.

 

Ein richtiges Urteil wie ich finde. Der Berufszweig des Polizisten erfordert eine besondere Sensibilität. Und wenn Beamte des Polizeidienstes Straftaten verüben, dann können sie doch die Bürger nicht mehr vor Straftaten schützen.

 

Was meint Ihr? Ist dies ein richtiges Urteil oder sollte jeder noch eine Chance verdienen?

 

Thomas Penneke

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