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Polizisten besaßen Kinderpornos und riefen Daten ab

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Entfernung aus dem Dienst rechtens!

Der private Besitz von kinderpornographischen Bild- oder Videodateien hat bei Polizeibeamten wegen ihres Amtes und des in sie gesetzten Vertrauens stets den für eine disziplinarische Ahndung erforderlichen Amtsbezug. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 18.06.2015 in drei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Ich finde: zu Recht! Polizisten besaßen Kinderpornos und riefen Daten ab weiterlesen