Der Bundesgerichtshof stellt mit Entscheidung vom 22. April 2020 das Vorliegen einer Bande noch einmal klar. Voraussetzung ist nämlich immer noch eine Anzahl von mind. drei Personen, die sich zu einer Mehrzahl von Delikten verbunden haben. (1 StR 61/20).
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Bande im Betäubungsmittelgesetz
Zur Bande im Betäubungsmittelgesetz hat das Landgericht Schwerin in seinem Urteil ausgeführt: “Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbstständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel keine Bande.” Bei drei Angeklagten besteht also eine gute Verteidigungsmöglichkeit. Bande im Betäubungsmittelgesetz weiterlesen