Neues Gesetz zum Schutz vor sexuellem Missbrauch

Strafgesetzbuch

Gesetz zum besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch in Kraft getreten

Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht wurde am 26. Januar 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

“Das Kinder künftig noch besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, ist ein richtiges und wichtiges Signal, sagte Bundesminister Heiko Maas. Denn wir stehen in der Pflicht, gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder, davor zu schützen, Opfer von Sexualstraftaten zu werden.

Werden Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, ist dies nunmehr strafbar. Damit stellen wir noch einmal eindeutig klar: Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen, erläuterte Maas. Zugleich betonte er, dass auch künftig sozial übliches und alltägliches Verhalten straffrei bleibe. Es werde nichts kriminalisiert, was zum Alltag vieler Eltern gehöre, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

Zudem ist künftig auch die unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, unter Strafe gestellt. Damit sorgen die Neuregelungen auch für einen besseren Schutz vor sog. „Cybermobbing“.

Und: Sexualstraftaten werden künftig später verjähren. Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten. Wir sorgen jetzt dafür, dass die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.

Der beste Opferschutz bleibt die Prävention. Deswegen unterstützen wir das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“. Die Mittel hierfür werden in diesem Jahr um 148.000 Euro auf 535.000 Euro erhöht. Für 2015 ist eine weitere Erhöhung auf 560.000 € und für 2016 auf 585.000 € vorgesehen.”

Quelle: BMJV

 

Ich bin gespannt, wie das neue Gesetz angewandt wird.

Einen schönen Gruß an Herrn Edathy (SPD).

von Thomas Penneke