Mobiltelefon im Auto

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Das böse Mobiltelefon!

Jetzt eine Zusammenfassung

 

Anrufer weggedrückt. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: III-1 RBs 39/12) hat entschieden, dass auch derjenige ein Mobiltelefon benutzt, der einen Anrufer wegdrückt. Ein Bußgeld ist dann verwirkt. In diesem Beitrag habe ich mal die wohl wichtigsten Entscheidungen zusammengefasst. Dies hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer noch weitere Entscheidungen der Gericht kennt, kann sie mir an post@penneke.de zusenden. 

 

Uhrzeit oder SMS ablesen Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig ist wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display.
(OLG Hamm – Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06)

Hatten wir schon hier.

 

Handy als Navi Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.
(OLG Köln – Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

 

Es ist egal, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein “Mobiltelefon” ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht.
(OLG Köln – Az.: 82 Ss OWi 93/09)

 

Das Ohr gewärmt? Straffrei bleibt laut OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen.
(OLG Hamm – Az.: 2 Ss OWi 606/07)

 

Das bloße Umlagern eines Handys vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln.
(OLG Köln – Az.: 83 Ss OWi 19/05)

 

Diktieren Entsprechend urteilte das OLG Jena bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät.
(OLG Jena – Az.: 1 Ss OWi 82/06)

 

Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren.
(OLG Bamberg – Az.: 3 Ss OWi 452/07)

 

Handy auf dem Seitenstreifen Wenn das Auto steht, etwa an einer roten Ampel, riskiert man ebenfalls ein Bußgeld. Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen hält, verdient nach Ansicht des OLG Düsseldorf sogar ein höheres Bußgeld als bloß 40 Euro – im Urteil heißt es zur Begründung: “Der Seitenstreifen ist nur für den Fall einer Panne gedacht.”
(OLG Düsseldorf – Az.: IV-2 Ss OWi 84/04)

 

Akkurasierer? Genauso erging es einem Mann, der vor dem OLG Karlsruhe angab, er habe sich bloß mit seinem Akkurasierer die Barthaare gestutzt.
(OLG Karlsruhe – Az.: 2 Ss OWi 528/06)

 

Fahrlehrer und Handy Laut OLG Bamberg darf auch der Fahrlehrer nicht telefonieren. Auch wenn er auf dem Beifahrersitz sitzt, sei er doch der Fahrzeugführer.
(OLG Bamberg – Az.: 2 Ss Owi 127/2009)

 

Handy und Unfall Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden. Die Nutzung des Handys kann als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Schäden können dann womöglich nicht erstattet werden. Das Landgericht (LG) Kiel entschied auf 20 Prozent Mitverschulden bei einem unverschuldeten Unfall.
(LG Düsseldorf – Az.: 7 S 100/04)

 

Motor abstellen Im grünen Bereich ist dagegen, wer an einer roten Ampel flugs den Motor ausstellt, telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er den Wagen wieder startet. So entschied das OLG Hamm.
(OLG Hamm – Az.: 2 Ss OWi 190/07)

 

Haftung bei Freisprechanlage Auch, wer eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist versicherungsrechtlich nicht immer auf der sicheren Seite. In einem Fall hatte ein Pkw-Fahrer bei Tempo 120 einen Anruf abweisen wollen, kam aus der Spur und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Seine Vollkaskoversicherung verweigerte wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Zu recht, entschied das LG Frankfurt.
(LG Frankfurt – Az.: 2/23 O 506/600)