Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich – Aber noch kein Videobeweis!

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal wurde gefordert. Der Bundesrat hat daher am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.
 
Warum geht es hier nur um das Medienverständnis und nicht um die Nachweismöglichkeit der Aussage von Zeugen und “geistigen Ergüssen” so mancher Prozessbeteiligten? Hierauf komme ich am Schluss noch einmal zurück. 😡

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind. Außerdem kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt.
 
Ob es zu der jeweiligen Übertragung bzw. Aufzeichnung kommt, soll das Gericht im Einzelfall etscheiden. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen werden.
Der Richter kann sich also aussuchen, ob er das Verfahren “hübsch” für eine Übertragung findet. So manch eitler und besserwisserischer Richter hat dann seine endgültige Plattform und wird vielleicht auch vom Fernsehen entdeckt. Ach! Gerichtsshows sind schon out. Tja, Anschluss verpasst. 😈
 
Erweiterter Einsatz von Gebärdendolmetschern
Darüber hinaus schafft das Gesetz Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So ist künftig der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstünden dadurch keine Kosten.
Dieser Vorstoß ist löblich, doch was ist mit den Kosten? Diese werden sicherlich als Gerichtskosten verbucht. Gewiss wird sich dies auf die Gerichtsgebühren der jeweiligen Zahlungspflichtigen auswirken.
 
Nun aber zu meiner Eingangsfrage: Warum wird die Verhandlung nicht zu Beweiszwecken aufgezeichnet?
 
Im Fußball klappt doch das jetzt auch: Der Videobeweis!
 
Wenn ich mich an so manche Verhandlung erinnere, wo ich glaubte, in einem anderen Prozess als der Richter gewesen zu sein… Gerade dann, wenn Richter in der Verhandlung mir gegenüber behaupteten, dass mein Vorhalt falsch sei, denn der Zeuge habe was anderes gesagt…. Dann mit mir in den Streit verfielen und am Schluss sich an den Zeugen wandten und ihn dann sinngemäß fragten, ob er das so wie der Vorsitzende es verstanden hat auch meinte … ich dann sauer werde, der Zeuge das Verständnis des Vorsitzenden Richters teilt und dann mir das Wort verbietet, weil der Zeuge jetzt alles “klargestellt” habe…
 
Mannometer! Wo bleibt da die Sicherheit der Fairness im gerichtlichen (insbesondere im strafgerichtlichen) Verfahren.
 
Ich sage es Ihnen: AUF DER STRECKE!
Denn es ist für das Gericht leichter zu verurteilen als freizusprechen. Hierzu in einem anderen Beitrag mehr.
 
 
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10144) finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Deutschen Bundestages: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810144.pdf
Das Gesetz tritt erst mit seiner Verkündung in Kraft.
 
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Ein Gedanke zu „Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich – Aber noch kein Videobeweis!“

  1. Wieso ist es in öffentlichen Gerichtsverfahren den Angeklagten erlaubt, sich zu verhüllen, den Zeugen aber nicht?
    Wie alles im Leben hat die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise Vor-und Nachteile für die beteiligten Parteien.
    Persönlich fände ich eine standardisierte Verfahrensaufzeichnung, die von der Justiz selbst getätigt wird, sehr hilfreich. Sie entspräche einer geschlossenen Dokumentation in Wort und Bild, auf die alle Verfahrensbeteiligten jederzeit bei Klärungsbedarf zurückgreifen können. Was davon an die Medien gelangt, könnte in Ruhe entschieden werden.

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