„Facebook-Gesetz“ tritt heute in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozia- len Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) ist am 07.09.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2017 Teil I Nr. 61, S. 3352 ff.) und tritt heute (1.10.2017) in Kraft.

Betreiber sozialer Netzwerke werden durch die Neuregelungen verpflichtet, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig (offensichtlich rechtswidrige Inhalte in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde) zu bearbeiten und diese ge- gebenenfalls zu löschen.
 
Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz einer Sieben-Tages-Frist, wobei eine Überschreitung möglich sein soll, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.
 
Plattformbetreiber können die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine sogenannte “anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung” delegieren. Die Voraussetzungen findet man in § 3 Abs. 6 NetzDG.
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