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Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich – Aber noch kein Videobeweis!

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal wurde gefordert. Der Bundesrat hat daher am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.
 
Warum geht es hier nur um das Medienverständnis und nicht um die Nachweismöglichkeit der Aussage von Zeugen und “geistigen Ergüssen” so mancher Prozessbeteiligten? Hierauf komme ich am Schluss noch einmal zurück. 😡

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