Nach dem Tod ihres 16-jährigen Sohnes in Kalifornien klagt ein Elternpaar gegen OpenAI. ChatGPT soll ihn bei seinem Suizid unterstützt haben.
Ein Teenager in Kalifornien nimmt sich das Leben – seine Eltern machen den Chatbot ChatGPT mitverantwortlich. Laut Klage habe die KI nicht nur Methoden zum Suizid beschrieben, sondern diese auch noch bewertet. Für OpenAI ist der Fall ein Schock mit Signalwirkung.
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der “geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” in Paragraf 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Der Staat und die Gesellschaft müssen akzeptieren, wenn Einzelne nicht mehr leben wollen.
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Stalkt der Ex-Freund nach Beendigung der Beziehung massiv seine Ex-Freundin, so dass diese psychisch erkrankt, jegliche Behandlungen für aussichtslos hält und sich schließlich selbst tötet, macht er sich wegen Nachstellung mit Todesfolge gemäß § 238 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss im Jahre 2017 entschieden (Beschluss vom 15.02.2017 – 4 StR 375/16). Hier stelle ich diesen Fall einmal dar:
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Strafverteidiger aus Rostock