Auf ein Wort: Keine Selbstjustiz gegen Horror-Clowns

Ich greife heute noch einmal das Problem der Horror-Clowns auf. Viele lassen sich darüber aus und regen sich (zu Recht) über diese Art von schlechtem Scherz auf. Die Presse ist voll damit. Nun kursieren in den sozialen Netzwerken erste Aufrufe zur Gewalt. Ich warne aber vor Selbstjustiz. Diese ist strafbar.

Ich habe nun zum Beispiel Beiträge gelesen, die sich in einer lustigen Art und Weise mit dem Thema “Wehrhaftigkeit gegen das Clownsunwesen” auseinandersetzen und die (wirklich nicht Ernst gemeinte) Frage aufwirft, wie oft man den Clown dann in Notwehr schlagen könne.

Der dazugehörige Witz:

“Wieso haben Sie den Clown geschlagen?”

“Aus Notwehr!”

“Und warum schlugen Sie ihm 25 x auf die Nase?”

“Na, die hat so lustig gehupt.”

Dem Erfinder dieses Witzes sei Dank, denn ich habe herzlich gelacht. Man kann und vor allem darf man darüber auch lachen.

Die “Jagd auf Clowns” sei nun eröffnet, heißt es an anderen Stellen der sozialen Medien. Ernst nehmen kann man das doch auch nicht.

Doch neben der Polizei warne auch ich hier inständig vor Selbstjustiz.

Die Selbstjustiz missachtet das Gewaltmonopol des Staates und ist deshalb strafbar.

Und das ist auch gut so, denn sonst würde hier jeder sich zum Hüter des Rechts aufspielen.

Wer meinen Beitrag vom 23. Oktober 2016 wirklich und richtig gelesen hat, wird darin keinen Aufruf zu Selbstjustiz sehen. Ich habe eine kurze Antwort auf die in der Bevölkerung brennende Frage gegeben.

Wer angreift, muss mit Gegenwehr rechnen.

Ganz einfach!

Bei den Clowns handelt es sich nicht um Kinder, die sich einen Joke machen oder um Geisteskranke oder um ersichtlich betrunkene Menschen. Dann müsste man sagen, renn doch weg.

Ein Ausweichen oder gar Wegrennen ist hier nicht geboten.

Vielleicht ist ein Wegrennen nur empfehlenswert, um sich nicht weiterer Gefahr auszusetzen.

Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen. 

Wenn Sie zum Notwehrrecht Fragen haben, dann können Sie sich gern via Mail bei mir melden oder hier eine Frage oder Kommentar hinterlassen.

Thomas Penneke

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