Führerschein: Belebung des Sexuallebens ist keine Entschuldigung

Ein Autofahrer, der behauptet, seine Frau habe ihm heimlich Kokain verabreicht, um das Sexualleben zu beleben, verliert seine Fahrerlaubnis dennoch. Das OVG Greifswald entschied, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit schwerer wiegt als die ungewöhnliche Entschuldigung des Fahrers. (OVG Greifswald, Beschluss vom 20.06.2024 – 1 M 166/24 OVG)

Sachverhalt

Ein Autofahrer geriet auf der Autobahn in eine Verkehrskontrolle, bei der ein Drogenschnelltest eine hohe Konzentration von Kokain in seinem Blut nachwies. Die Verkehrsbehörde leitete daraufhin den Entzug seiner Fahrerlaubnis ein. Der Mann erklärte, dass er selbst kein Kokain konsumiert habe, sondern dass ihm seine Frau heimlich die Droge verabreicht habe, um ihr Sexualleben zu beleben. Sie habe das Kokain in einem Glas Wein aufgelöst und den Rest auf seinem Körper verrieben. Seine Ehefrau bestätigte diese Aussage eidesstattlich.

Entscheidung

Das OVG Greifswald wies die Rechtsbeschwerde des Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. Das Gericht konnte im Eilverfahren nicht klären, ob es sich tatsächlich um eine unbewusste Einnahme handelte. Aufgrund der Unsicherheit entschied das Gericht zugunsten der Verkehrssicherheit und bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis. Das öffentliche Interesse am Schutz der Verkehrsteilnehmer überwog die Rechte des Autofahrers, auch wenn seine berufliche Existenz dadurch beeinträchtigt wird.

Meinung und Schluss

Dieser Fall zeigt, dass Gerichte in Zweifelsfällen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer höher bewerten als die individuellen Erklärungen eines Autofahrers. Auch außergewöhnliche und schwer nachweisbare Behauptungen bieten keinen Schutz vor den Konsequenzen des Fahrens unter Drogeneinfluss.

Diese Entscheidung des OVG Greifswald zementiert die strengen Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeugführern und die Bedeutung der Verkehrssicherheit.

Da nützt auch nicht, dass die Ehefrau einen guten, wenn auch sehr extremen Weg einschlagen wollte bzw. eingeschlagen hat. Sie ist nun verantwortlich für den Verlust der Fahrerlaubnis ihres Mannes. Muss sie ihn jetzt halt fahren, wenn sie nach dem Sex nicht zu kaputt ist. 😉

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